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Öffentliche Bekanntmachung zur Standfestigkeitsprüfung Grabmale in Hallbergmoos
Bild: Archiv - Gemeinde Hallbergmoos
Die Friedhofsverwaltungen sind dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Grabmale auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen.
Diese Standfestigkeitsprüfung wird am Mittwoch, 23.06.2021 ab 9.00 Uhr auf den Friedhöfen Goldach und Hallbergmoos durchgeführt.
Sind Grabmale nicht mehr standfest, informiert die Gemeindeverwaltung die Grabnutzungsberechtigten schriftlich.
Diese Grabmale müssen innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Fachfirma instandgesetzt werden. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb der festgesetzten Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung des Grabmals) treffen.
Heute, Montag, den 21.07.2025 gegen 04:40 Uhr befuhr ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Dachau mit einem Autotransport (Actros) die BAB A9 Richtung in Fahrtrichtung München