Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising

Werbung
<a href=//www.fs-live.de/out.php?wbid=4001 target=_blank></a>
« zurück zur Nachrichtenübersicht

27.04.2021 - Landkreis Freising

Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Zusätzliche Schutzmasken für Schulen

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 27. April 2021 zum Thema Corona-Pandemie


Impfen wirkt und ist der einzige Weg aus der Pandemie. Mittlerweile hat rund jeder Vierte der Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns eine Erstimpfung erhalten.

Wer zweimal geimpft ist, sollte auch mehr Freiheiten zurückbekommen. Es kommt nun darauf an, die Impfungen noch mehr und schneller als bisher in die Breite zu bringen. Erforderlich hierfür sind schnelle und mehr Lieferungen weiterer Impfdosen. Ebenso müssen die Betriebsärzte zügig in die Impfkampagne eingebunden werden.

Das anfangs notwendige Korsett der verschiedenen Impfregelungen des Bundes, insbesondere die Impfpriorisierung, ist nicht mehr angebracht. Es muss gelockert werden, damit Impfungen in ganzen Betrieben und Behörden, in Familien und Abschlussklassen erfolgen können. Wer freier impft, impft effizienter.

1. Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung folgende Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen, 28. April in Kraft treten sollen und die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes des Bundes nachzeichnet:

1.1 Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Einschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.

1.2 Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.

1.3 Autokinos werden inzidenzunabhängig zugelassen. Voraussetzung ist jeweils ein ausreichendes Infektionsschutzkonzept des Betreibers. Für die Besucher besteht außerhalb von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände FFP2-Maskenpflicht.

1.4 Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.

1.5 Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.

1.6 Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Es wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen weitergilt.

1.7 Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.

1.8 Während der Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen besteht für alle Schülerinnen und Schüler Maskenpflicht.

2. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Verteilung von rund 2,0 Mio. Stück Schutzmasken vom Typ FFP-2 oder vergleichbarem Schutzstandard aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an die staatlichen, kommunalen und privaten Schulen zu veranlassen. Diese sollen vorrangig demjenigen schulischen Personal zur Verfügung gestellt werden, das in die Durchführung der Abschlussprüfungen bzw. in Übertrittsklassen einbezogen ist.

3. Alle am Hochschulbetrieb Beteiligten haben zum Gelingen eines Hochschullebens unter Pandemiebedingungen durch individuelle Beiträge beigetragen. Ihnen gilt der Dank der Staatsregierung. Sie hat die Belange der Studentinnen und Studenten und der Hochschulen auch während der weiteren Pandemiebekämpfung fest im Blick.

Der Ministerrat beschließt, die zur Finanzierung der Selbsttests im Sommersemester 2021 für die staatlichen und die überwiegend staatlich refinanzierten staatlich anerkannten Hochschulen erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung des vorgeschlagenen Testkonzepts im Hochschulbereich in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro aus den bei Mitteln des Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen.


Weitere Links zum Thema Coronavirus:




Quelle: Bayerische Staatsregierung

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
18.06.2025 - Freising

Ladendieb ertappt

Ein 31-jähriger Hamburger befand sich in einem Verbrauchermarkt in der Freisinger Innenstadt.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
18.06.2025 - Flughafenregion

An den Falschen geraten

Am Donnerstag (12. Juni) übergab ein zunächst unbekannter Mann im Munich-Airport-Center (MAC) am Münchner Flughafen im Vorbeigehen spontan einem 16-jährigen per Handschlag ein kleines Tütchen.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
18.06.2025 - Hallbergmoos

Glastüre beschädigt

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch beschädigten Unbekannte eine Zugangstüre aus Glas, an einem Bürokomplex in der Zeppelinstraße in Hallbergmoos

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
18.06.2025 - Wang

Landung eines Segelflugzeugs in einem Feld

Am 17.06.2025, gegen 15.25 Uhr, wurde der Polizeieinsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord die mögliche Notlandung eines Segelflugzeugs in einem Feld nahe Wang (Freising) mitgeteilt

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
18.06.2025 - Fahrenzhausen

Frontalzusammenstoß mit Baum

Am Dienstagnachmittag kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Pkw, auf der Ingolstädter Straße in Fahrenzhausen/Großnöbach.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
18.06.2025 - Langenbach

Rote Ampel missachtet in Langenbach

Weil ein 62-Jähriger aus Moosburg an der Isar das Rotlicht an der Kreuzung St2350 – Großer Anger missachtete, kam es zum Zusammenstoß zweier Fahrzeuge

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Videos

Webcams

Ratgeber

Gemeinden

Kooperationen


ED-live.de FM-live.de