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Sicherheit geht vor: FFP2-Maskenpflicht auch auf Wochenmarkt
Bild: Archiv - rm
Durch den Ministerrat wurden die Verordnungen zur Maskenpflicht in dieser Woche nochmals präzisiert:
Für einen bestmöglichen Infektionsschutz sind ab 18. Januar 2021 u.a. in Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen von den Kundinnen und Kunden FFP2-Masken zu tragen.
Erstmals am 20. Januar 2021 gilt diese Vorschrift bis auf weiteres vorsorglich auch mittwochs und samstags auf dem Freisinger Wochenmarkt in der Luitpoldanlage.