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Eine insgesamt vierköpfige Fahrradgruppe aus Freising im Alter von 65 bis 76 Jahren war auf der B301 von Freising in Richtung Zolling unterwegs. Im Zuge der Baumaßnahmen zur Nordostumfahrung (von Erlau nach Marzling) wurde an der Unfallörtlichkeit, mittig zwischen Tüntenhausen und Erlau, einer neuer Fahrradweg angelegt, der aber noch nicht abschließend freigegeben, noch nicht beschildert ist und somit nicht zur Benutzung verpflichtet. Einer der Fahrradfahrer, ein 65-Jähriger, verblieb auch auf der B301, die anderen benutzten den neuen Radweg.
Zur gleichen Zeit fuhr eine 75-Jährige aus Freising mit ihrem Daimler-Benz auf der B301 von Freising in Richtung Zolling. Zeugenaussagen bestätigen hier unabhängig voneinander, dass das Auto den 65-jährigen Radfahrer seitlich und ungebremst erfasste und in die angrenzende Wiese schleuderte. Durch den alarmierten Rettungsdienst wurde der Mann schließlich glücklicherweise mit nur leichten Verletzungen ins Klinikum Freising verbracht.
Die Unfallverursacherin fuhr zunächst unbeirrt weiter und kehrte nach kurzer Zeit wieder an die Unfallstelle zurück. Die eingesetzten Beamten stellten bei der Fahrerin nach einem durchgeführten Atemalkoholtest einen Wert von 2,3 Promille fest. Gegen den Fahrerin wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) eingeleitet.
Die Fahrerlaubnis an Ort und Stelle einbehalten. Die in diesen Fällen erforderliche Blutentnahme wurde im Klinikum Freising durchgeführt.
Unfallort: Freising, B301, zwischen Tüntenhausen und Erlau
Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 3.000 € Euro geschätzt.