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17.03.2020 - Flughafenregion

Dieb muss für 547 Tage zurück ins Gefängnis

Bild: Archiv - Bundespolizei Flughafen München

Anfang 2018 war er wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen verurteilt worden, hatte auch gut die Hälfte seiner Strafe abgesessen. Mitte 2019 war er vorzeitig aus der Haft entlassen und abgeschoben worden. Jetzt ist der Balte wieder nach Deutschland zurückgekehrt und prompt der Bundespolizei ins Netz gegangen. Als der mit Vollstreckungshaftbefehl Gesuchte am Montagmorgen (16. März) aus Riga über das Erdinger Moos nach Dubai fliegen wollte, klickten die Handschellen. Nun muss der Nordosteuropäer auch noch den Rest seiner Haftstrafe absitzen.

Der heute 40-Jährige war im Januar 2018 vom Landgericht in Kiel wegen schweren Bandendiebstahls zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem er sich in der Haftanstalt offenbar gut geführt hatte, war ihm zur Jahresmitte 2019 ein Hafterlass angeboten worden. Dieser war an die Bedingung geknüpft, dass er das Land zu verlassen habe, bei einer eventuellen Wiedereinreise seine Reststrafe aber antreten muss. Nachdem der Verurteilte dieses Angebot angenommen hatte, war er Anfang Juli letzten Jahres abgeschoben worden.

Damit die Vorgaben der Justiz im Falle einer erneuten Einreise des Litauers auch umgesetzt werden, stellte die Staatsanwaltschaft in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt gleich im Anschluss an die Abschiebung einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den 40-Jährigen ins deutsche Fahndungssystem ein. Demnach drohten ihm im Falle seiner Rückkehr noch 547 Tage Haft.

Jetzt ist der damals Abgeschobene entgegen den damals von der norddeutschen Justiz gestellten Bedingungen doch wieder nach Deutschland gereist. Der Balte war auf dem Weg von Riga an den Persischen Golf, als er im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen hängen blieb. Bundespolizisten im Terminal 1 entdeckten den Haftbefehl, als sie den Reisenden zur Ausreise nach Dubai kontrollierten. Die Beamten kamen dem Auftrag der schleswig-holsteinischen Justiz schließlich nach, nahmen den Ausgeschriebenen fest und brachten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wieder ins Gefängnis.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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