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26.02.2020 - Hohenkammer

Hohenkammer: Wahl des Bürgermeisters wird verschoben

Bild: Archiv - rm

Bewerber für die Kommunalwahlen in Hohenkammer verstorben


Überraschend ist am vergangenen Wochenende der Kandidat der CSU für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Hohenkammer, Franz Josef Müller, verstorben. Neben der Kandidatur als erster Bürgermeister hatte ihn die CSU auch als Bewerber für den Kreistag des Landkreises Freising und für den Gemeinderat von Hohenkammer nominiert.

Für die Abwicklung der Wahl hat der Tod Müllers folgende Konsequenzen: Die Wahlen für den Gemeinderat und den Kreistag finden ebenso wie die Landratswahl wie geplant am 15. März 2020 statt, die Wahl des Bürgermeisters in Hohenkammer wird jedoch verschoben.

Die Stimmzettel für Gemeinderats- und Kreistagswahl werden nicht geändert, weil die Wahlvorschläge bereits zugelassen wurden. Nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz bleibt ein Kandidat nämlich auf dem Stimmzettel, wenn er innerhalb von 40 Tagen vor dem Wahltag stirbt. Dieser ist zwar nicht mehr selbst wählbar, für ihn abgegebene Stimmen werden aber für die Liste gewertet, für die er aufgestellt war. Sie kommen dann den anderen Kandidaten der Liste entsprechend ihrer Rangfolge zugute.

Die Wahl des ersten Bürgermeisters ist hingegen eine reine Persönlichkeitswahl, bei der die Wählerstimmen bei Tod eines Kandidaten nicht für eine Liste gewertet werden können. Der Wahlausschuss der Gemeinde Hohenkammer wird daher feststellen, dass die Bürgermeisterwahl am 15. März 2020 nicht stattfinden kann, weil ein Bewerber nach der Zulassung der Wahlvorschläge verstorben und damit nicht mehr wählbar ist. Es wird also eine Nachholungswahl durchgeführt, die innerhalb von drei Monaten nach dem 15. März stattfinden soll. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt setzt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Wahltermin fest.

Die Amtszeit des bisherigen ersten Bürgermeisters endet am 30. April 2020. Bei der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates, die normalerweise bis Mitte Mai stattfindet, wird der zweite Bürgermeister bestimmt. Dieser führt dann die Geschäfte, bis das Ergebnis der Nachholungswahl feststeht. Die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters beginnt dann am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses der Nachholungswahl und endet gleichzeitig mit der Amtszeit des neuen Gemeinderats.

Für die Zeit zwischen Ende der Amtszeit des alten Gemeinderats und der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats wird die Kommunalaufsicht im Landratsamt Freising ein Gemeinderatsmitglied mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ersten Bürgermeisters beauftragen. Dieser hat sich auf laufende und unaufschiebbare Geschäfte zu beschränken und vor allem zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats zu laden.

Quelle: Landratsamt Freising

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Kommunalwahl




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