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02.12.2019 - Freising

Erster Schneeeinsatz des Winterdienstes

Pünktlich zum 1. Advent ist der erste Schnee gefallen. Und die Mannschaft vom Landkreisbauhof musste ausrücken. Bereits am Sonntagabend ab 18 Uhr war der Trupp unterwegs, um vorsorglich zu streuen. „Weil Glatteis angesagt war, wollten wir kein Risiko eingehen“, sagt Korbinian Hobmeier, Leiter des Landkreisbauhofs. Am Montagfrüh ab 4 Uhr schickte er dann sechs Fahrzeuge aus, um die gesamten 260 Kilometer Kreisstraßen erneut zu streuen.

Der Landkreis ist für den Winter gut gerüstet: Der Landkreis besitzt fünf Fahrzeuge, die mit Räumpflug und Feuchtsalzstreuer mit einem Fassungsvermögen zwischen drei und sechs Tonnen ausgestattet sind. Diese haben damit mittlere Streureichweiten von 28 bis 40 Kilometern.

Durch moderne Technik sind die Winterdienstgeräte innerhalb einer halben Stunde angebaut. Das Befüllen mit Streugut dauert im Schnitt fünf bis zehn Minuten pro Fahrzeug. Für haftungsrechtliche Fragen erfolgt eine Datenaufzeichnung der Fahrstrecken getrennt nach Räum- und Streustrecken mittels GPS.

Für jedes Fahrzeug gibt es einen bestimmten Räum- und Streuplan. Der jeweilige Fahrer entscheidet vor Ort, ob er räumen oder nur streuen muss. Eine Winterdienstroute ist gewöhnlich in 2,5 bis 3,5 Stunden einspurig geräumt bzw. gestreut. Zusätzlich kann der Landkreis bei Bedarf auf drei Subunternehmer zurückgreifen, die mit landkreiseigenem Winterdienstgerät auf privaten Lkws fahren.

Wie in jedem Jahr sind die Streuguthallen auf dem Bauhof des Landkreises gut mit Streusalz gefüllt. Sie fassen rund 3500 Tonnen. Von Dezember bis Ende März ist eine Rufbereitschaft im Drei-Schicht-Betrieb organisiert. Vom Deutschen Wetterdienst erhält der Bauhof mehrmals täglich die aktuellen Wetterprognosen für die kommenden Tage.

Zwei „Wetterspäher“ aus den Teams kontrollieren in der Nacht die Wetterentwicklung. Sie entscheiden aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung, ob, wann und in welchem Umfang Winterdienst erforderlich ist. Bei Bedarf alarmieren sie die Kollegen des Teams per Handy. Sind phasenweise keine winterlichen Straßenverhältnisse, besteht Rufbereitschaft von 3 bis 22 Uhr.

Dies ist der Rahmen der gesetzlichen Räum- und Streuplicht. Bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen kann der Einsatz rund um die Uhr erfolgen.

Quelle: Landratsamt Freising

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