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Lärmaktionsplan: Jetzt teilnehmen an Online-Erhebung
Bild: Archiv - rm
Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan, der sich mit dem Schutz vor Lärm befasst, ist gestartet. Die Bevölkerung kann bis 23. Dezember 2019 online unter www.umgebungslaerm.bayern.de an der Befragung und Bestandsaufnahme teilnehmen. Die Frageplattform ist bereits aktiv.
Die Stadt Freising wurde vom Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag am 14. November 2019 darüber informiert, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) mit der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines bayernweiten Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen (Staats- und Bundesstraßen) im Sinne des § 47b Nr. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen begonnen hat.
Hintergrund: Gemäß den Vorgaben der EU ist eine zweistufige Öffentlichkeits-beteiligung durchzuführen: Die erste Phase hatte vom 28. Februar bis 28. März 2019 stattgefunden; über das Verfahren und die Inhalte war im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt (PBA) am 13. März 2019 berichtet worden – auch die Stadt Freising hatte sich beteiligt. Der via Internet bereitgestellte Multiple-Choice-Fragebogen war in Zusammenarbeit des Umweltamtes mit Beteiligung weiterer Fachämter der Stadt Freising beantwortet worden. Über die Stellungnahme bzw. Beantwortung der Fragen durch die Stadtverwaltung wurde im PBA am 10. April 2019 berichtet.
Die zweite Stufe findet nun vom 11. November bis 23. Dezember 2019 statt: Über die Internetseite www.umgebungslaerm.bayern.de können sich wieder sowohl Bürger/-innen als auch Kommunen an der Befragung/Bestandsauf-nahme beteiligen. Es werden hierfür separate Fragebögen für Bürger/-innen und Kommunen zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung ist bis einschließlich 23. Dezember 2019 möglich. Gemäß StMUV ist eine Öffentlichkeitsbeteili-gung nur über Internet möglich. Dies entspricht den Vorgaben der EU, die ihre Bürgerbeteiligungen ebenfalls ausschließlich über Internet durchführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Ministerialblatt BayMBl. 2019 Nr. 444 am 30.Oktober 2019 bekanntgemacht (amtlicher Download: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2019/444/baymbl-2019-444.pdf