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Stadt Freising kämpft für ein besseres Fluglärmgesetz
Foto: Stadtrat Manfred Drobny hält vor dem Reichstag das Freisinger „Stadt-Schild“ hoch, um für mehr Schutz vor Fluglärm zu streiten. Foto: privat
Deutlich formulierten Vertreter/-innen der deutschen Fluglärmkommissionen sowie Vertreter/-innen lärmgeplagter Flughafenanrainer jetzt in Berlin ihre Forderungen nach einem besseren Schutz vor Fluglärm.
Stadtrat Manfred Drobny, Referent für Umwelt, Flughafenangelegenheiten und Energie, nahm in Vertretung von Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher und der Fluglärmkommission am Flughafen München für die Stadt Freising an der Anhörung teil.
Ca. ein Dutzend Abgeordnete hörten sich die Argumente der aus ganz Deutschland angereisten Fluglärmgeplagten für notwendige Änderungen am Fluglärmgesetz an. Drobny bekräftigte dabei vor dem „parlamentarischen Arbeitskreis Fluglärm“ die wesentlichen Forderungen für die zeitlich bereits überfällige Neufassung des Fluglärmgesetzes:
• Aktiver Lärmschutz vor passivem.
• Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, wie es die neuen Erkenntnisse der medizinischen
Forschung erfordern. Laut Statistik der Flughafen München GmbH hat 2017 die Zahl der Flüge
pro Nacht mit durchschnittlich 72 einen neuen Höchststand erreicht. Leider zeigt sich hier auch
ein bundesweiter Trend. 2017 wurde an den 16 internationalen Flughäfen, die von
der Deutschen Flugsicherung kontrolliert werden, mit 215.843 Flügen zwischen 22 und 6 Uhr
ebenfalls ein neuer Rekord erreicht.
• Berücksichtigung von Einzelschallereignissen und nicht nur das Fluglärmkontingent.
• Dauerhafte Verpflichtung zur Instandhaltung passiver Schallschutzeinrichtungen.
• Passiver Lärmschutz für schutzbedürftige Einrichtungen wie Kindergärten.
• Deutlich restriktivere Handhabung der Ausnahmegewährung bei Nachtflügen. Diese haben
gerade am Flughafen München deutlich zugenommen. Die Zahl der beantragten
Ausnahmegenehmigungen stieg nach dem bayerischen Verkehrsministerium von 446 im Jahr
2014 auf 925 im Vorjahr. Allein im ersten Halbjahr 2018 waren es bereits 694. Genehmigt
wurden ebenfalls immer mehr Ausnahmen: von 282 (2014) bis 661 (2017) und 524 im ersten
Halbjahr 2018.