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Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein elektrisches Zweirad, das zwar wie ein Fahrrad aussieht, technisch aber ein Kraftfahrzeug ist, gestoppt.
Es handelte sich dabei nicht um ein getuntes E-Bike, sondern um ein im Online-Handel frei erhältliches Import-Modell das als „innovatives Fahrrad“ angepriesen wird. Das „Fahrrad“ ließ sich per Gasgriff ohne Treten auf 50 km/h beschleunigen
Damit gilt es in Deutschland als Kraftfahrzeug und unterliegt der Versicherungs- und Führerscheinpflicht.
Erschreckend war der technische Zustand des Fahrzeugs. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass die verbauten Bremsen keinerlei Funktion zeigten.
Bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestand somit akute Gefahr für Leib und Leben des Fahrers sowie anderer Verkehrsteilnehmer.
Das Fahrzeug wurde noch vor Ort sichergestellt.
Den 45-jährigen deutschen Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Anzeigen wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten.