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Klage gegen 3. Startbahn geht in entscheidende Phase
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Klage gegen 3. Startbahn geht in entscheidende Phase: Kläger beantragen Vorlage eines Gesellschafterbeschlusses der FMG
Die juristische Auseinandersetzung um die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München geht in die entscheidende Phase.
In der Verhandlung am 8. Juli vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in der es um die Feststellung des Luftamts Südbayern ging, dass mit der Durchführung der 3. Startbahn bereits begonnen worden sei und der Planfeststellungsbeschluss deshalb nicht nach zehn Jahren außer Kraft trete, legte die FMG Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vor – jedoch fast vollständig geschwärzt.
Die Prozessbevollmächtigten der Kläger beantragten daraufhin eine Frist zur Stellungnahme, die bis 22. Juli lief.
Am Montag trafen sich die Kläger nun zur finalen Abstimmung ihrer Argumente.
Im Fokus: Die Teilbarkeit der im Planfeststellungsbeschluss zusammengefassten Regelungen zur 3. Startbahn und zum S-Bahn-Tunnel.
Landrat Helmut Petz sagt dazu: „Ursprünglich hatte die FMG versprochen, der S-Bahn-Tunnel zur Verwirklichung des Erdinger Ringschlusses habe mit der 3. Start- und Landebahn nichts zu tun und dürfe deshalb trotz des Bürgerentscheids der Münchner gegen die 3. SLB gebaut werden. Jetzt behauptet die FMG, sie hätte mit dem Bau der 3. Startbahn bereits begonnen, weil sie den S-Bahn-Tunnel bereits gebaut haben.“ Diese Vorgehensweise greifen die Kläger an. „Wir halten diese Argumentation für angreifbar“, sagt Landrat Petz.
Außerdem bezweifeln die Kläger, dass die Geschäftsführung der FMG von ihren Gesellschaftsorganen (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) zum Beginn der Baumaßnahmen für die 3. Start- und Landebahn ermächtigt wurde, wofür nach dem Gesellschaftsvertrag ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist.
Zweifel sind angebracht, weil sich die Landeshauptstadt München als Mitgesellschafter der FMG mit ihrem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gegen den Bau der 3. Start- und Landebahn ausgesprochen hat.
„Wir beantragen deswegen die Anordnung des Gerichts, dass die FMG einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen muss, sofern ein solcher existiert“, erklärt Petz. „Wenn es keinen wirksamen Beschluss zum Baubeginn gibt, stehen unsere Chancen vor Gericht nicht schlecht. Wenn doch – dann wäre das ein politischer Skandal, weil der Bürgerentscheid der Münchner missachtet worden wäre.“