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Hochwasser-Soforthilfe: Die ersten Anträge sind bereits bearbeitet
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Das Hochwasser der vergangenen Tage hat im Landkreis Freising große Schäden hinterlassen.
Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben.
Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfe.
Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Kopie (beide Seiten) des Personalausweises beigelegt werden.
Ausgedruckte Antragsformulare liegen im Landratsamt Freising an der Information sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus.
Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden die Bürger auch auf der Landkreis-Homepage unter lrafs.de/soforthilfehochwasser zum Download.
Am 29.06.2025, gegen 02:00 Uhr, kam einer uniformierten Streifenbesatzung Fahrradfahrer ohne Licht, in Moosburg auf der St 2350 von der Aral Tankstelle auskommend in Richtung Thonstetten kurz vor dem Kreisverkehr, entgegen.
Am Samstagabend (28.06.2025) kam es gegen 19:30 Uhr im Garchinger Weg in Hallbergmoos zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer.