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09.01.2024 - Landkreis Freising

Alte Elektrogeräte kostenfrei im Supermarkt abgeben

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Wenn zu Weihnachten eine neue Kaffeemaschine oder ein neues Smartphone Einzug gehalten haben, fragt sich mancher, wohin mit den „Vorgängermodellen“, die sich zu Hause stapeln.


Schon seit dem 1. Juli 2022 sind Supermärkte, Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte dazu verpflichtet, kleine Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei anzunehmen. Darauf weist die kommunale Abfallwirtschaft am Landratsamt Freising hin.

Diese umweltschonende Entsorgungsmöglichkeit ist aber Vielen noch nicht bekannt. Eine repräsentative Umfrage von 1000 befragten Personen des „PlanE Trendbarometers“ hat ergeben, dass nur 48 Prozent der Befragten gewusst haben, dass sie ihre Geräte im Laden abgeben können.

Voraussetzungen ist, dass das Geschäft eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern hat, zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbietet und das Gerät maximal eine Kantenlänge von 25 Zentimetern hat (sog. Elektrokleingeräte).

Die Rücknahme ist unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts möglich und auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (§17 ElektroG).

Diese Maßnahme ermöglicht es den Verbrauchern, nicht mehr benötigte Elektrogeräte bequem bei ihrem Einkauf im Supermarkt abzugeben. Dadurch wird nicht nur der umweltfreundliche Umgang mit Elektroschrott gefördert, sondern auch der Zugang zu entsprechenden Recyclingmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit erleichtert, was der nachhaltigen Abfallwirtschaft und vor allem dem Schutz der Umwelt dient.

Die Verpflichtung zur Annahme von Elektroaltgeräten umfasst eine Vielzahl von Geräten, beispielsweise elektrische Zahnbürsten, Haartrockner, Bügeleisen, Toaster und andere kleine Elektrogeräte, die in Privathaushalten genutzt werden. Wer also noch alte Geräte daheim hat, sollte beim nächsten Einkauf im Supermarkt dran denken, sie mitzunehmen.

Quelle: Landratsamt Freising

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