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08.01.2024 - Freising

Energielokal: Monatliche Fachberatung und Neuerungen 2024

Bild: Archiv - rm

An jedem 4. Donnerstag im Monat finden regelmäßig Energieberatungen im Energielokal der Stadt Freising, Verwaltungsgebäude Amtsgerichtsgasse 1 (UG7), statt.


Eine gute Gelegenheit, sich neutral und unabhängig von einer Fachkraft des VerbraucherService Bayern in sämtlichen Energiefragen beraten zu lassen, ganz egal, ob es um neue Fenster, Fragen zur Nebenkostenabrechnung, Schimmel im Gebäude, den Einbau einer neuen Heizung oder ein anderes Energiethema geht.

Termine können unter Telefon-Nr. 08161/5446114 oder per E-Mail an klimaschutz@freising.de beim Klimaschutzmanagement der Stadt Freising gebucht werden.

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. v. gibt aus aktuellem Anlass einen Ausblick über das Heizungsgesetz, Förderungen sowie Preise die ab 2024 gelten:

„Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Zuschüsse.

Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltprämie für Elektroautos sinkt, auch sinken die Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und fasst entscheidende Neuerungen zusammen.


Ab 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dann müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht früher.

‚Gute Nachrichten für Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch der Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen ‚Speedbonus‘ von 20 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen.

In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden‘, erklärt Bernd Brendel, Energieberater beim VSB. Für darüberhinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können.

Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme. Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt. Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.

Ab März 2024 wird das Erdgas selbst auch wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf erneute 19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Ab dem kommenden Jahr sinkt die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der BAFA-Liste stehenden Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Bundesförderung beträgt dann 3.000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller.

Leasing- und Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ab Februar 2024 verringert sich die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800809802400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
Ausblick 2024: Neuerungen für Energieverbraucher*innen - Energie - VerbraucherService Bayern (verbraucherservice-bayern.de).“


Infos zum Themenbereich Energie und Klimaschutz gibt‘s auch online auf den städtischen Seiten unter https://klimaschutz.freising.de.

Quelle: Stadt Freising

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