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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Bild: Archiv - rm
Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet.
Bis zum 02. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de.
Bürger/-innen die keinen Internetzugang besitzen können sich telefonisch unter der Nr. 0 22 8/98 26-0 an das Eisenbahn-Bundesamt wenden.
Am Mittwochnachmittag gegen 16:15 Uhr fuhr ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Altötting mit seinem VW Caddy die Staatsstraße 2331 von Forstern kommend Richtung Hohenlinden.