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16.11.2023 - Freising

Brunnen in der „Winterruhe“, Winterdienst in Einsatzbereitschaft

Unter der Haube: Auch den Mohrenbrunnen am Fürstendamm hat der städtische Bauhof rechtzeitig vor dem ersten Frost winterfest verpackt. (Quelle: Stadt Freising)

Die Freisinger Stadtbrunnen tragen schon ihr „Winterkleid“. Der städtische Bauhof hat aber nicht nur die Brunnen vorbereitet auf anhaltende Minusgrade, sondern ist auch für bestmögliche Sicherheit bei „eiskalten“ Wetterumschwüngen selbstverständlich längst gerüstet:


Für den Winterdienst im gesamten Stadtgebiet sowie den zugehörigen Ortsteilen hat der Bauhof vorsorglich 1200 Tonnen Salz eingelagert, 69 Mitarbeiter stehen zum Einsatz bereit.

Sicher durch die kalte Jahreszeit – ein Überblick

Bei bedenklichen Wetterprognosen und in eisigen Nächten rückt frühmorgens um 2.45 Uhr der Spähtrupp aus, um bei Bedarf rechtzeitig den erforderlichen Einsatz zu koordinieren.

Das Team aus Bauhof, Stadtgärtnerei und Klärwerk sorgen werktags ab 4 Uhr mit den Räumfahrzeugen für sichere Straßen, ab 5 Uhr ist der mobile Handräumdienst unterwegs.

Sicherheit hat natürlich auch an Sonn- und Feiertagen Priorität: Dienstbeginn für die Räumfahrzeug-Führer ist dann um 5 Uhr, der mobile Handräumdienst nimmt um 6 Uhr die Arbeit auf.

Effizient gelingen kann der aufwändige Räum- und Streudienst nur, wenn Schneepflüge die Fahrbahnen und Gehbahnen ungehindert sichern können. Autobesitzer/-innen werden deshalb dringend gebeten, nach Möglichkeit nicht am Straßenrand oder auf Gehwegen zu parken.

Die Stadt Freising weist ausdrücklich darauf hin, dass Straßenanlieger/-innen entlang ihrer Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage eine ausreichende Gehbahn von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen haben. Dies gilt auch für die Fahrbahn in Breite von einem Meter, falls kein befestigter oder abgegrenzter Gehweg vorhanden ist.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Eine nicht ordnungsgemäße Durchführung dieser Sicherungsarbeiten zieht haftungsrechtliche Folgen für Anlieger/-innen nach sich und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei Grundstücken, die der städtischen Straßenreinigung angeschlossen sind, übernimmt wie in den Vorjahren der Bauhof die Räumdienste.

Anlaufstelle für Rückfragen zum städtischen Räumdienst sind die Technischen Betriebe der Stadt Freising, Tel. 54-4 70 04 oder der Städt. Bauhof, Tel. 54-4 73 02.

Quelle: Stadt Freising

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