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Fahrverbot läuft zum Ende des Tages aus – FE-Inhaber will seinen Führerschein abholen – mit dem Auto
Bild: Archiv - Pixabay
Gegen einen 81-jährigen Mann bestand ein einmonatiges Fahrverbot bis zu Ende des 31.05..
Gegen 13:30 Uhr wollte er seinen Führerschein bei der PI Neufahrn wieder abholen – was grundsätzlich möglich ist, soweit bis zum Ablauf des Tages kein Kfz auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt wird.
Das tatsächliche Problem: der Mann führ mit seinem Auto bei der PI vor, obwohl sein Fahrverbot noch bis 24:00 Uhr gültig war.
Die Folge: die aufnehmende Beamtin musste gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbotes einleiten. Gem. § 21 StVG stellt auch das Führen eines Fahrzeuges während eines gültigen Fahrverbots eine Straftat dar, was zwingend von der Polizei zu verfolgen ist.
Somit wird der Mann nun wohl noch länger auf die Nutzung des Pkw verzichten müssen.
Aufgrund von Bauarbeiten zwischen Freising und Landshut(Bay)Hbf kommt es im Zeitraum von Donnerstag, den 23. Mai bis Freitag, den 07. Juni 2024 zu Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr im Regionalverkehr.
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