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Pressebericht der PI Neufahrn Volksfest Neufahrn 2023
Bild: Archiv - S.P.
Der zweite Tag des Neufahrner Volksfestes stand ganz unter dem Zeichen des Auftrittes der lokalen Kultband „Dolce Vita“. Ein komplett gefülltes Zelt – also ca. 2.500 Personen - feierten ausgelassen und ohne Zwischenfälle die Band.
Leider kam es gegen Schluss der Veranstaltung noch zu unschönen Szenen:
Die eingesetzten Streifen der Polizeiinspektion Neufahrn wurden über eine Körperverletzung im Bierzelt in Kenntnis gesetzt.
Der in diesem Zusammenhang 19-jährige beschuldigte deutsche Staatsangehörige hatte zwei Frauen,16 und 18 Jahre alt, gegen 23.15 Uhr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die beiden klagten über Schmerzen im Gesicht und wollten allerdings zunächst nichts mit der Polizei zu tun haben. Die Personalien der Beteiligten wurden aufgenommen. Der Beschuldigte erhielt einen mündlichen Platzverweis für die gesamte Laufzeit des Volksfests durch den Einsatzleiter der Polizeikräfte.
Der 19-Jährige war zu diesem Zeitpunkt einem Atemalkoholwert von über 1,6 Promille stark alkoholisiert.
In der Folge hatte es zunächst den Anschein, dass der Beschuldigte dem Platzverweis nachkommt. Er wurde von einer Streife mit Abstand zum Ausgang des Geländes begleitet. Auf dem Weg pöbelte er aber eine weitere 18jährige Frau an. Woraufhin eine weitere 19-jährige Frau einschritt. Dieser schlug der Beschuldigte in die linke Seite. Die 19jährige erlitt Schmerzen im linken Thorax und Kopfschmerzen.
Daraufhin schritt das o.g. Streifenteam, bestehend aus einer Beamtin und einem Beamten der PI Neufahrn, ein. Der Beschuldigte schlug der Polizeibeamtin unvermittelt ins Gesicht, leistete Widerstand und wurde anschließend zu Boden gebracht und gefesselt. Die genannte Beamtin erlitt eine Platzwunde an der Lippe und Schmerzen im Gesicht. Ihr Streifenpartner erlitt beim Gerangel, das zu Fesselung geführt hatte Schmerzen am rechten Ohr, die wohl ebenfalls von einem Schlag herrühren dürften. Der Beamte ist weiterhin dienstfähig. Über die Dienstfähigkeit der Beamtin muss noch entschieden werden. Sie musste sich nach dem Angriff in ambulante Behandlung im Klinikum Freising begeben.
Der Beschuldigte wurde im Nachgang festgenommen, zur PI Neufahrn verbracht, wo auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Landshut eine Blutentnahme durch einen bevollmächtigten Arzt durchgeführt wurde.
Der Beschuldigte wurde im Anschluss an seine Mutter übergeben. Gegen den Beschuldigten wird ein Betretungsverbot des Volksfestgeländes bei der Gemeinde Neufahrn beantragt.
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