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17.01.2023 - Freising

Am 14. März Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/2024 in Freising

Bild: Archiv - Pixabay

Die Schuleinschreibung an den Freisinger Grundschulen findet heuer am Dienstag, 14. März 2023, statt.


In der Zeit von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr können Eltern ihre Kinder anmelden. Die vorgegebenen Zeiten sind für alle Eltern verbindlich, soweit sie nicht durch einzelne Schulen abweichende Zeiten für die Schuleinschreibung erfahren haben.

Zur Schulanmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bzw. Personalausweis/PassBescheinigung des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schuleinschreibung (dies ist eine Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest – dieser wird i.d.R. im Kindergarten kostenlos durch das Gesundheitsamt durchgeführt)
  • Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder an der schulärztlichen Untersuchung – falls dies nicht in der Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung bereits abgehakt wurde
  • Impfpass (Nachweis der Masernimpfung)
  • Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden
  • Taufschein für katholische und evangelische Kinder


Nur wenn alle Bestätigungen vorgelegt werden können, ist die Schuleinschreibung möglich. Die Schüler/-innen sind an der entsprechenden Sprengelschule (dem Wohnort zugeordnete Schule) anzumelden, da Sprengelpflicht besteht.

Reguläre Schulpflicht


Für das Schuljahr 2023/2024 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:
  • alle Kinder, die für das Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen!)
  • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2017


Vorzeitige Einschulung


Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2017 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Schulleitung entscheidet, ob eine Überprüfung der Schulfähigkeit notwendig ist und ob das Kind eingeschult wird.

Bei Kindern, die nach dem 31.Dezember 2017 sechs Jahre alt werden, ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Einschulungskorridor


Eltern, deren Kinder zwischen dem 01. Juli und 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult wird. Die Schule steht den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite.

Wenn Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie dies bis spätestens 11. April 2023 (Stichtag) der jeweiligen Sprengelschule schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September 2023 ganz normal schulpflichtig.

Eine Zurückstellung gemäß Art. 37 BayEUG ist unverändert möglich.

Wichtig: Ein oder die Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit ihrem Kind zur Schulanmeldung kommen. Dies gilt auch für Kinder, die in den Einschulungskorridor fallen.

Die Einschreibung für die Kinderhorte der Stadt Freising, den Kinderhort St. Lantpert der Kath. Kirche und den Hort der Lebenshilfe erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Ab Montag, 13. Februar 2023, können die Anmeldebögen online auf der Homepage der Stadt Freising heruntergeladen oder im Bürgerbüro abgeholt werden. (Link auf der Homepage: www.freising.de/leben-wohnen/kindertageseinrichtungen/anmeldung-neuaufnahme)

Die Anmeldebögen sind ausgefüllt bis Dienstag, 14. März 2023, im ausgewählten Hort in den Briefkasten zu werfen.

Folgende Kinderhorte stehen für die Einschreibung zur Verfügung:
  • Städt. Neustifter Kinderhort, Arndtstraße 25, Tel. 2 34 63 47
  • Städt. Kinderhort Lerchenfeld/Schule, Adalbert-Stifter-Straße 6, Tel. 54-2 02 60
  • Städt. Haus des Kindes Isarauenpark, Auenstr. 307, Tel. 54- 2 01 30
  • Haus für Kinder, St. Lantpert an der Kepserstraße, Lerchenfeldstraße 23, Tel. 14 19 13 (nur für Erstklässler)
  • Integrativer Kinderhort Lebenshilfe im Bildungszentrum Gartenstraße, Gartenstraße 42, Tel. 48 41 40
  • Kinderhaus Angerstraße (geplante Eröffnung 01. September 2023) Nur für diese Einrichtung erfolgt der Einwurf der Anmeldung über: Stadt Freising, Amt für Kindertagesstätten und Schulen, Amtsgerichtsgasse 6, 85354 Freising.


Für die Einrichtungen der Kath. Jugendfürsorge ist das Anmeldeformular der Kath. Jugendhilfe zu verwenden, online zu finden unter www.jugendhilfe-nord.de:

  • Hort St. Korbinian, Untere Hauptstraße 31, Tel. 50 684
  • Hort Kammergasse, Kammergasse 14, Tel. 50 212
  • Hort St. Vinzenz Pallotti, Pallottiner Straße 2, Tel. 93 53 100
  • Mittagsbetreuung St. Korbinian an der Schule St. Korbinian, Untere Hauptstr. 31, Tel. 54-2 20 08
  • Mittagsbetreuung Vötting, derzeit in dem ehemaligen Schulhaus von Neustift, Eckerstr. 24, Tel. 54-2 10 04
  • Ansprechpartnerin für St. Korbinian und Vöttting ist Frau Baufeld (Leitung), Tel. 93 53 129


Es ist eine ganzjährige Anmeldung im jeweiligen Hort nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Letztmöglicher Termin zur Abgabe der Anmeldeunterlagen für das kommende Schuljahr ist der Tag der Schuleinschreibung, also der 14. März 2023.

Die Stadt Freising bietet Ganztagsschulen sowie offene Ganztagsklassen im Grundschulbereich an:
  • Grundschule St. Lantbert, Kepserstraße 4, Tel. 54-2 80 00
  • Grundschule SteinPark, Weinmiller-Straße 2, Tel. 54-2 45 00
  • Grundschule Paul Gerhardt, Düwellstraße 24, Tel. 54-2 60 00.


Weitere Informationen gibt es online unter dem Link: www.freising.de/leben-wohnen/schulen-weiterbildung/grundschulen-betreuungsangebot.

Der Antrag für die Aufnahme in eine Mittagsbetreuung kann bis zum Tag der Schuleinschreibung am 14. März 2023 in der zuständigen Schule, in der dortigen Mittagsbetreuung oder im Büro der Mittagsbetreuungen abgegeben werden.

Quelle: Stadt Freising

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