Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bodenrichtwerte für Bereich der Stadt Freising liegen zur Einsichtnahme aus
Bild: Archiv - Ingrid Manner
Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising hat zum Stichtag 01. Januar 2022 die Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch ermittelt. Gemäß § 12 Abs. 2 der „Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayer. Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005 liegt der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für den Bereich der Stadt Freising einen Monat, und zwar vom
24. August bis 23. September 2022
von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 14 Uhr bis 16.30 Uhr
in der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Freising, Dienstgebäude Amtsgerichtsgasse 1, Untergeschoss, zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der beengten Raumsituation dürfen die Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird erbeten.