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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bodenrichtwerte für Bereich der Stadt Freising liegen zur Einsichtnahme aus
Bild: Archiv - Ingrid Manner
Der Gutachterausschuss des Landkreises Freising hat zum Stichtag 01. Januar 2022 die Bodenrichtwerte gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch ermittelt. Gemäß § 12 Abs. 2 der „Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayer. Gutachterausschussverordnung – BayGaV) vom 05.04.2005 liegt der Auszug aus der Bodenrichtwertliste für den Bereich der Stadt Freising einen Monat, und zwar vom
24. August bis 23. September 2022
von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
und Donnerstag zusätzlich von 14 Uhr bis 16.30 Uhr
in der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Freising, Dienstgebäude Amtsgerichtsgasse 1, Untergeschoss, zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der beengten Raumsituation dürfen die Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden. Das Tragen einer FFP2-Maske wird erbeten.
Vom 28.06.2025, 22.00 Uhr, auf den 29.06.2025, 05.00 Uhr, wurde versucht einen zu einem Hof im Bereich Au i. d. Hallertau, Leitersdorf, gehörenden Verkaufsautomaten aufzubrechen.
Am 29.06.2025, von etwa 14.00 bis 17.30 Uhr, wurde der auf dem Parkplatz Waldbad in Nandlstadt abgestellte Pkw (grauer Skoda) eines 33-Jährigen beschädigt.
Auch im Juli können wieder Problemabfälle aus Haushalten im Landkreis Freising kostenlos bei den Problemmüllaktionen in den Gemeinden abgegeben werden.