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Schwerer Fall von Jagdwilderei: Untere Jagdbehörde warnt vor Verharmlosung
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Ein schwerer Fall von Jagdwilderei ist der Polizei Freising bekannt geworden.
Im Bereich der Autobahn A 92 und der Staatsstraße 2584 auf Höhe des Flughafens fand der Revierinhaber am Donnerstag, 14. Juli, in einer „Unterführung“ der Autobahn die abgetrennten Schädel zweier Rotwild-Hirsche – gut versteckt unter frischem Gras.
Da kein Blut vor Ort war, ist davon auszugehen, dass die Schädel nicht am Auffindeort, sondern an anderer Stelle vom Körper getrennt wurden. Die Körper der Tiere wurden aller Wahrscheinlichkeit mitgenommen und die Schädel auf diese Weise entsorgt.
Die Polizei Freising ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Jagdwilderei. Wer konnte in dem Bereich auffällige Fahrzeuge oder Personen beobachten? Hinweise zu der Tat können an die Polizeiinspektion Freising, Telefon 08161/53050, gerichtet werden.
Die untere Jagdbehörde am Landratsamt Freising warnt in diesem Zusammenhang vor einer Verharmlosung der Jagdwilderei. Es handelt sich um eine Straftat und wird strafrechtlich mit allen Konsequenzen verfolgt. Laut Strafgesetzbuch kann Jagdwilderei in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Schwere Fälle liegen demnach etwa bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßiger Jagdwilderei vor. Wird Wildbret unbekannter oder zweifelhafter Herkunft angeboten, sollte man dieses deshalb nicht kaufen.
Die meisten Wilderer streifen nicht durch die Reviere oder warten auf Hochsitzen auf Beute, sondern schießen aus dem Auto heraus. Bei dieser sogenannten „Pirelli-Pirsch“ werden die Tiere getötet und die Kadaver anschließend direkt in den Kofferraum gepackt.
Die Polizei appelliert an Jäger und Bürger, bei einem Verdacht auf Wilderei umgehend die Polizei einzuschalten und nicht selbst einzuschreiten. Auf keinen Fall sollten sich Menschen durch ein unbedachtes Ansprechen oder Provozieren verdächtiger Personen selbst in Gefahr bringen, da diese Schusswaffen bei sich haben könnten.
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