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28.02.2022 - Freising

Klinikum Freising - Änderung der Besuchsregelung ab dem 1. März 2022

Bild: Archiv - Klinikum Freising

Wir freuen uns, ab dem 1.März 2022 wieder Besuche auf den Stationen des Klinikums Freising zu ermöglichen.

Allerdings bleibt das Risiko von SARS-CoV-2 Eintragungen in das Krankenhaus trotz der allgemeinen Lockerungen im öffentlichen Leben hoch. Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter möchten wir daher die neuerliche Öffnung des Klinikums für Besucher schrittweise umsetzen und die weitere Entwicklung beobachten. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Folgende Regelungen gelten ab dem 1.März 2022 für einen Besuch auf den Stationen des Klinikums Freising:

Wir bitten weiterhin alle Besucher – also unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus – einen negativen aktuellen AG-Schnelltest oder PCR-Test mitzubringen! Hinweis: Seit kurzem existiert beispielsweise neben dem Hotel „Marriott“ eine Testmöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Klinikum.
Täglich ist ein Besucher pro Patient und Tag während der Besuchszeiten von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Die Besucher können täglich wechseln.
  • Die Anzahl der Besucher, die gleichzeitig in den Patientenzimmern anwesend sein dürfen, ist begrenzt: In Zwei- und Mehrbett-Zimmern kann grundsätzlich immer nur ein Patient zurzeit Besuch empfangen.
  • Minderjährige dürfen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam besucht werden.
  • Von Besuchen in Begleitung von Kleinkindern ist abzusehen. Jugendliche Personen ab 14 Jahren können sich als eigenständige Besucher oder Kontaktperson registrieren lassen.
  • Die Geburtsbegleitung durch den Vater bzw. eines Familienangehörigen ist weiter zulässig, auf Wunsch sind Familienzimmer möglich. Darüber hinaus darf der Kindsvater während der festen Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgängig anwesend sein. Bitte sprechen Sie vorab mit der Station!
  • Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist zulässig.
  • Besuche in sensiblen Bereichen wie der Intensivstation oder Stroke-Unit sind immer vorab mit der Station zu besprechen!


Besucher dürfen das Klinikum ausschließlich mit einer FFP-2-Maske betreten und diese während des gesamten Aufenthalts nicht abnehmen. Sie müssen diese Maske selbst mitbringen. Das Tragen eines medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Community-Masken, Schals, Tücher und jegliche Masken mit Ausatemventil ist nicht gestattet!
Es gilt die Maskenpflicht für das gesamte Klinikgelände, also innen wie außen!



Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten:

  • Ein Mindestabstand von 1,50 Meter zur nächsten Person ist stets einzuhalten.
  • Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge.
  • Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen) und Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung.
  • Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen berühren.
  • Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, sondern nutzen Sie die dafür vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtung.


Den Anordnungen des Klinikpersonals ist Folge zu leisten. Im Rahmen unseres allgemeinen Hausrechts haben wir, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, die Möglichkeit, im Einzelfall einen Besuch zu untersagen.

Quelle: Klinikum Freising

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