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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Hallenbad, Sauna- und Wellnessbereich im fresch öffnen
Bild: Archiv - Stadtwerke Freising Bäder
Ab 14. Juni 2021 stehen alle Bereiche im fresch wieder zur Verfügung
Endlich hat das Warten auch für alle Hallenbad- und Saunafans ein Ende: Im fresch darf ab Montag auch im Hallenbad ausgiebig gebadet und in der Sauna ordentlich geschwitzt werden. Alles selbstverständlich unter der Beachtung des geltenden Schutz- und Hygienekonzepts und der aktuellen Verhaltensregeln.
Um die Sicherheit aller Gäste und der Mitarbeiter zu gewährleisten, sind nachfolgende Informationen zu beachten:
Öffnungszeiten ab 14.06.2021
Das Hallen- und Freibad kann täglich zu folgenden Uhrzeiten genutzt werden:
9 bis 20 Uhr: alle Becken im Hallen- und Freibad
ab 8 Uhr: alle Becken im Freibad
ab 7 Uhr: das 50-Meter-Wettkampfbecken im Freibad
Der Wellnessbereich kann täglich zu folgenden Uhrzeiten genutzt werden:
9 bis 22 Uhr: der Saunabereich ist geöffnet
10 bis 21 Uhr: Massagen können gebucht werden
Ein nachträglicher Übertritt vom Hallenbad in den Saunabereich ist derzeit nicht möglich.
Verhaltensregeln
Kontaktdatenerfassung ausschließlich vor Ort:
über die Eintragung in die ausliegenden Kontaktformulare oder
über einen zu scannenden QR-Code mit dem Smartphone
Maximale Gästezahlen
Hallen- und Freibad: 1.250 Gäste
Sauna- und Wellness: 100 Gäste
Die aktuellen Besucherzahlen werden auf der Homepage www.fresch-freising.de angezeigt. Diese können vor jedem Bade- oder Saunabesuch eingesehen werden. Bei Erreichen der maximalen Gästezahlen kann es zu einem kurzfristigen Einlass-Stopp kommen.
Auch in den Becken und in den Saunen gilt es, eine maximale Gästezahl zu beachten, welche vom Personal überwacht wird. Hier kann es bei Überbelegung zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2) muss im gesamten fresch getragen werden.
Auf dem eigenen Liegeplatz, auf dem Weg zum Baden und zu den Saunakabinen sowie beim Schwimmen, Duschen und Saunieren kann auf die Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
Kinder unter 6 Jahren und Personen mit Befreiung von der Maskenpflicht müssen keine Maske tragen (ein ärztliches Attest muss bei jedem Besuch am Eingang vorgelegt werden).
Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (bis zum 15. Geburtstag) ist ein normaler Mund-Nasenschutz ausreichend.
Die Warm- und Kaltduschen, WC-Anlagen, Umkleiden und Wertschließfächer in allen Bereichen können unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.
Alle Rutschen im Innen- und Außenbereich sowie der Sprungturm sind geöffnet. Alle weiteren Wasserattraktionen (Sprudel- und Massageliegen) stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Die Gastronomie und das Steakhaus 1902 haben geöffnet. Es besteht eine Maskenpflicht an allen Verkaufsstellen.
Alle Massage- und Wellnessangebote können genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auch während der Behandlung ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss.
Wie berichtet, kam es in Neufahrn am Nachmittag des gestrigen Tages zu einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen drei Männern, in deren Verlauf ein 28-Jähriger getötet wurde.