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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Bis zum 1. März können Sportvereine ihren Antrag auf die sogenannte Vereinspauschale beim Landratsamt Freising stellen. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiter und Trainer/innen im Verein. Wegen der derzeitigen Ausnahmesituation werden Übungs- und Trainerlizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung oder Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale zum 1. März 2021 als gültig angesehen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter https://lrafs.de/kommunalaufsicht. Hier kann man sich auch die Antragsunterlagen herunterladen. Für Fragen steht im Landratsamt Freising Tanja Klein unter Telefon 08161/600-660 zur Verfügung.
Die Anträge müssen dem Landratsamt bis spätestens 1. März vollständig vorliegen. Unterlagen, die danach eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien leider nicht mehr berücksichtigt werden.