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17.10.2020 - Landkreis Freising

Huml informiert ab sofort täglich über Corona-Ampel

Bayerns Gesundheitsministerin: Individuelle Maßnahmen sind Stärke der neuen Regelungen


Das bayerische Gesundheitsministerium informiert ab sofort täglich auf seiner Webseite über die Städte und Landkreise, die unter die Regelungen der neuen Corona-Ampel fallen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sagte am Samstag: „Die Infektionszahlen sind in den vergangenen Tagen dramatisch gestiegen. Das nehmen wir nicht auf die leichte Schulter. Weil sich die Lage von Ort zu Ort sehr schnell ändern kann, werden wir täglich um 15.00 Uhr auf unserer Internetseite bekanntgeben, welche Städte und Landkreise nach der Corona-Ampel Gelb und Rot sind.“ Die Corona-Ampel steht auf der Startseite des Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de.

Die Ministerin ergänzte: „Wir haben mit unseren neuen Corona-Regeln ein komplexes Regelwerk geschaffen. Die Stärke unserer Regeln liegt darin, dass wir individuell auf die Lage vor Ort reagieren können. Das soll uns helfen, einen landesweiten Lockdown möglichst zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen angesichts des komplexen Regelwerkes Transparenz. Unsere tägliche Ampel-Anzeige im Internet soll hier helfen.“

In Bayern gab es in den vergangenen Tagen mehrfach mehr als 1.000 Neuinfektionen. Allein am Samstag meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 1.383 neue SARS-CoV-2-Fälle innerhalb von 24 Stunden (Stand 8.00 Uhr). Die Staatsregierung hat daher schärfere Maßnahmen eingeführt, die am Samstag in Kraft getreten sind. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.

Die bayerische Corona-Ampel springt bei einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf Gelb, bei 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner schaltet sie auf Rot. Die Ministerin erläuterte: „Gelb bedeutet unter anderem, dass deutlich mehr Maske getragen werden muss. Der Mund-Nasen-Schutz muss überall dort getragen werden, wo Menschen dichter zusammenkommen, zum Beispiel auf gut besuchten öffentlichen Plätzen, im Schulunterricht, bei Sport- und Kulturveranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden. Zudem darf in der Gastronomie ab 23.00 Uhr nichts mehr verkauft werden. Private Treffen und Feiern sind auf zehn Personen oder zwei Haushalte begrenzt.“

Huml fügte hinzu: „Bei Rot ist in der Gastronomie schon um 22.00 Uhr Schluss mit dem Verkauf von Speisen und Getränken. Private Treffen und Feiern werden auf fünf Personen oder zwei Hausstände begrenzt.“

Die Ministerin ergänzte: „Wir wollen alles dafür tun, damit Kitas und Schulen weiter offen bleiben und die Bürgerinnen und Bürger ihrer Arbeit nachgehen können. Aber das geht nur, wenn jeder verantwortungsbewusst handelt und mitmacht. Denn die Infektionszahlen lassen keinen Zweifel: Die Lage ist weiterhin ernst!“


Weitere Informationen zum Thema Coronavirus:


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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Coronavirus




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