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06.12.2019 - Landkreis Freising

Stellungnahme des Landratsamts

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Stellungnahme des Landratsamts Freising zur Pressemitteilung des SPD-Kreisverbandes vom 5. Dezember 2019 bezüglich der Verwaltungsgerichtsbeschlüsse in Zusammenhang mit Malachitgrün



In Absprache mit der Regierung von Oberbayern geben wir folgende Stellungnahme ab:
Das Landratsamt Freising kann die im Rahmen der Pressemitteilung der SPD-Kreisverbandes geäußerten Vorwürfe, insbesondere den der Untätigkeit, nicht nachvollziehen und weist diese zurück. Einige Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen und werden hiermit klargestellt, um eine weitere Verunsicherung des Bürgers zu vermeiden.

Entgegen der Wortwahl in der Pressemitteilung liegen keine Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor, die eine Rechtswidrigkeit der Maßnahmen des Landratsamts Freising in dem besagten Fall feststellen würden. Bei den vermutlich gemeinten Entscheidungen handelt es sich um Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz. Diese unterscheiden sich von Urteilen insoweit, als dass das Gericht auf Grund der (angenommenen) Eilbedürftigkeit eine vorläufige Bewertung der Rechtslage vornimmt. Urteile werden im Hauptsacheverfahren gefällt.

In der Sache haben die Gerichte gerade nicht festgestellt, dass die Anordnungen des Landratsamts Freising per se rechtswidrig gewesen wären. Nach Auffassung der Gerichte war die Anordnung des Verbots des Inverkehrbringens lediglich bis zum Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen rechtmäßig. Dies gilt nach Prüfung des Gerichtes unabhängig von einer zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch vorhandenen Belastung der Fische. Als Begründung nennt der VGH eine seiner Auffassung nach bestehende gesetzliche Regelungslücke, die er selbst als Lücke im Verbraucherschutz bezeichnet, die nur durch den Gesetzgeber geschlossen werden kann. Die gerichtlichen Beschlüsse haben damit zur Folge, dass die Verhinderung des Inverkehrbringens möglicherweise belasteter Fische in dem vorliegenden und in vergleichbaren Fällen derzeit nicht mehr möglich ist.

Verbraucherschutz gerät aus dem Fokus
Die SPD greift somit eine nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestehende gesetzliche Regelungslücke auf, um eine angebliche Schädigung eines Lebensmittelunternehmens zu thematisieren. Dabei verliert sie den Verbraucher aus dem Fokus und lässt dessen nachvollziehbare Ängste vollständig außen vor. Aktuell erreichen das Landratsamt Freising immer noch Nachfragen besorgter Bürger, die Gewissheit darüber haben wollen, ob sie ohne Angst vor einer gesundheitlichen Gefährdung Fisch essen können. Das Landratsamt Freising nimmt diese Ängste sehr ernst und beantwortet gewissenhaft jede Anfrage.

Als Verbraucherschutzbehörde hat das Landratsamt Freising von Anfang an alles getan, was in seinen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten stand, um den Verbraucher vor möglicherweise aufgrund einer eventuell bestehenden Belastung mit Malachitgrün bzw. Leukomalachitgrün nicht verkehrsfähigen Fischen im Warenverkehr effektiv zu schützen. Aufgabe des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucher unabhängig von einer persönlichen Schuldfrage vor belasteten Lebensmitteln zu schützen. Den behördlichen Anordnungen gingen mehrere positive Befunde von belasteten Fischen voraus. Das Landratsamt Freising hat stets darauf geachtet, die Betriebe nicht unnötig zu belasten. Eine schwierige Gratwanderung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bereiche trotz aller öffentlichen Angriffe immer wieder neu angegangen sind.

Tatsächlich treffen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade keine Aussagen zur Verkehrsfähigkeit von Fischen aus dem betroffenen Betrieb. Es liegt seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 6. August 2019 allein in der Verantwortung des Betriebs, die Verkehrsfähigkeit der von ihm verkauften Fische sicherzustellen, ohne dass sich die Behörden dies vor einem Inverkehrbringen nachweisen lassen könnten. Hierin sehen das Landratsamt Freising sowie die übergeordneten Behörden des Verbraucherschutzes eine erhebliche Schwächung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Die Behauptung, dass der Betrieb gehindert gewesen sei, Fische in Verkehr zu bringen, ist unzutreffend. Wie bereits mehrfach der Presseberichterstattung entnommen werden konnte, hat das Landratsamt Freising aufgrund von Eigenkontrolluntersuchungen des Betriebs – auch bereits vor Erlass der angesprochenen Entscheidungen – zeitnah verkehrsfähige Fischchargen für den Verkauf freigegeben. Inwieweit durch diese Vorgehensweise ein durch die Behörde zu ersetzender Schaden entstanden sein soll, ist dem Landratsamt Freising nicht ersichtlich. Im strafrechtlichen Verfahren wurde ein Fischzuchtbetreiber wegen einer unzulässigen Anwendung von Malachitgrün verurteilt; es ist nicht Aufgabe des Staates oder des Steuerzahlers für durch Dritte verursachte Schäden aufzukommen. Aktuell kann der Betrieb seine Fische ungehindert auf eigene Verantwortung in Verkehr bringen, ohne dass es einer Aufhebung der streitgegenständlichen Anordnung bedürfte. Diese ist aufgrund der gerichtlichen Beschlüsse derzeit nicht mehr vollziehbar und damit der Betrieb nicht weiter belastet. Wie mit den Anordnungen weiter umzugehen ist, wird derzeit im Rahmen des bei der Regierung von Oberbayern noch anhängigen Hauptsacheverfahrens geprüft.

Zudem ist die Aussage, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe gegen seinen Beschluss keine weiteren Rechtsmittel zugelassen, fehlerhaft. Gegen den entsprechenden Beschluss des VGH war kraft Gesetzes kein weiteres, ordentliches Rechtsmittel zulässig, ohne dass es hierzu einer Entscheidung desselben bedurft hätte. Der Gerichtshof gab, wie bei jedem anderen vergleichbaren Verfahren auch, nur einen Hinweis auf die geltende Rechtslage.

Runder Tisch prüft Hilfsmöglichkeiten
Ferner trifft es nicht zu, dass das Landratsamt Freising seit den angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen untätig gewesen sei. Die Behörde steht, wie schon zuvor, laufend in Kontakt mit den Betrieben, deren Anwälten sowie verschiedenen zuständigen staatlichen Stellen wie der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Wasserwirtschaftsamt München und dem Landesamt für Umwelt.

Unabhängig davon haben zur Frage einer möglichen finanziellen Unterstützung der Betriebe ressortübergreifend verschiedene und auch übergeordnete Behörden bereits vor diesen Beschlüssen die Möglichkeit von Unterstützungen und finanziellen Hilfsmaßnahmen geprüft. Jedenfalls im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden hier jedoch gerade bei Fremdeinwirkungen keine Hilfsmöglichkeiten gesehen.

Aktuell werden im Rahmen eines Runden Tisches, dem neben dem Landratsamt Freising noch die Regierung von Oberbayern, das Wasserwirtschaftsamt München, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Landesamt für Umwelt angehören, unter anderem weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den betroffenen Betrieb geprüft.

Quelle: Landratsamt Freising

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