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Stellungnahme des Landratsamtes Freising zu mit Malachitgrün belasteten Fischen
Bild: Archiv - Landratsamt Freising
Aktuell sind drei Fischzuchtbetriebe im Landkreis Freising von Untersagungen des Inverkehrbringens von Fischen umfasst. Diese auf Lebensmittelrecht gründenden Sperrungen ergingen jeweils unverzüglich, als die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen, und bleiben bis zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit der Fische aufrechterhalten. In zwei Fischzuchtbetrieben wurden Sperrungen zumindest teilweise wieder aufgehoben.
Die Sperrungen ordnete das Landratsamt an, nachdem das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in beprobten Fischen der Betriebe einen Gehalt an Leukomalachitgrün festgestellt hatte, mit dem diese Fische zwar nicht als gesundheitsschädlich, aber nicht mehr als verkehrsfähig galten. Bezüglich der betroffenen Betriebe sowie der genauen zeitlichen Abläufe handelt es sich um Informationen, die Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.
Eine Information der Öffentlichkeit, zu der auch die Kunden eines Betriebs zählen, darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erfolgen: Nach den bislang bekannten und fachlich bestätigten Umständenlagen die gesetzlichen Voraussetzungen hier nicht vor.
Wildlebende Fische in Flüssen werden indes im Rahmen der Lebensmittelüberwachung (Zuständigkeit Landratsamt Freising) nicht untersucht, da sie zunächst nicht als Lebensmittel gelten. Sobald Fische jedoch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, darf ein EU-einheitlich festgelegter Referenzwert nicht überschritten werden.
Für die technische Gewässeraufsicht ist das Wasserwirtschaftsamt München (WWA) zuständig. Im Rahmen dieser technischen Gewässeraufsicht wurden aus den Gewässern durch das WWA bereits Wasserproben und Sedimentproben untersucht sowie Fischnährtiere (wie kleine Krebse) zu Untersuchungszwecken entnommen. Im Wasser zeigten sich keine Auffälligkeiten, in den Sedimenten hingegen schon. Die Fischnährtiere werden derzeit noch untersucht.
Am Donnerstag, 14. März, und Freitag, 15. März, laufen zudem Wildfischbeprobungen in der Moosach durch die Fischereifachberatung des Bezirks Oberbayern. Die gefangenen Forellen werden anschließend vom LGL untersucht, alle weiteren Fischarten vom Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD).
Der neue Sachverhalt belasteter Fische aus der Isar wurde am Spätnachmittag des 13. März an das Landratsamt Freising herangetragen. Das Landratsamt hat die Information sowie das Untersuchungsergebnis zu den Fischen am 14. März an die Regierung von Oberbayern weitergleitet.