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27.12.2024 - Freising

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Freising informiert: Änderungen der Pflegeversicherung in 2025

Bild: Archiv - Malteser Hilfsdienst Bezirk Ost-Oberbayern

Die Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wird auch im Jahr 2025 schrittweise fortgeführt:


Die Leistungen der Pflegeversicherung werden zum 1. Januar 2025 erhöht, aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt. Darauf macht der Pflegestützpunkt des Landkreises Freising aufmerksam.

Die Pflegeleistungen werden um 4,5 Prozent angehoben. „Für die Pflegegrade 2 bis 5 bedeutet das eine Erhöhung der verfügbaren Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege“, erklärt Daniel Schiller-Schützsack, Koordinator des Pflegestützpunktes im Landkreis Freising. „In den Pflegegraden 1 bis 5 steigen dadurch der Entlastungsbetrag sowie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und digitale Pflegeanwendungen.“

Außerdem werden folgende Leistungen erhöht:
  • Leistungen zur vollstationären Pflege im Heim
  • Wohngruppenzuschlag
  • Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung
  • Pauschalleistung für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben und versorgt werden


Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird der allgemeine Beitragssatz zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben.


Änderungen der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2025
Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen verlängert. Dabei entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit als Voraussetzung. Des Weiteren werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser kann dann je nach Bedarf flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden.

Pflegestützpunkt: neue Telefonnummern
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – von heute auf morgen, unabhängig vom Lebensalter. Dabei werden sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen oft unerwartet mit vielen Fragen und Sorgen konfrontiert:

Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Wie schaffe ich Entlastung für mich als pflegender Angehöriger? Wie lässt sich die Pflege meiner Eltern finanzieren? Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen mir zu?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Pflegestützpunkt im Landkreis Freising und versteht sich dabei als Lotse, Wegweiser, Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.

Ziel ist es, unter Einbeziehung der persönlichen Wünsche und Ressourcen der Ratsuchenden, individuelle Lösungen zu finden. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater gem. §7a SGB XI und ist neutral und kostenfrei.

Neben dem Hauptsitz des Pflegestützpunkts in Freising werden Außenstellen im Seniorenbüro der Gemeinde Neufahrn, im Markt Au und in der VHS Moosburg unterhalten.

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunkts allen Fragen gerecht werden und ausreichend Zeit für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einplanen können, bitten sie um eine vorherige Terminvereinbarung:

Der Pflegestützpunkt Landkreis Freising (Münchner Str. 4, 85354 Freising; Postanschrift: Landshuter Str. 31, 85356 Freising) ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr erreichbar unter folgenden neuen Telefonnummern:
08161/600-32321, 08161/600-32322 oder 08161/600-32323

Anliegen per E-Mail können an pflegestuetzpunkt@kreis-fs.de gerichtet werden.

Gerne beraten die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auch zu den anstehenden Änderungen der Pflegeversicherung.

Quelle: Landratsamt Freising

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