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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2024 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 01. Juni fällig wird.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen.
Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben – unabhängig von Eigentums- und Mietverhältnissen.
Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Freising gerne unter den Telefonnummern 0 81 61/54-4 22 04
(Zweitwohnungsteuer) sowie 0 81 61/54-0 (An- und Abmeldungen) zur Verfügung.
Am Mittwoch, den 07.05.2025 gegen 12:55 Uhr befuhr ein 69-jähriger Ungar mit einem MAN-Sattelzuggespann die A9 in Fahrtrichtung Nürnberg auf dem rechten Fahrstreifen.
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde in Eching ein 77-jähriger Mann aus dem Landkreis Freising mit seinem Roller einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.