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29.09.2022 - Flughafenregion

Mit erschlichenem Visum auf die Wiesn

Quelle:Bundespolizei

Die Wiesn ist seit jeher ein Magnet für Besucher aus aller Herren Länder.


Manch einer opfert sogar seinen Jahresurlaub, um einmal in den Genuss der Münchner Braukunst zu kommen. Ein 41-jähriger Türke schreckte für den Besuch des größten Volksfestes der Welt sogar vor kriminellen Handlungen nicht zurück.

Bundespolizisten haben den Osmanen gestern (28. September) jedoch bereits am Münchner Airport aus dem Verkehr gezogen und postwendend wieder zurück in seine Heimat geschickt. Der verhinderte Wiesnbesucher hatte nämlich versucht, sich mit erschlichenem Visum aufs Oktoberfest zu schleichen.

Angekommen am Nachmittag aus Istanbul, legte ein 41-jähriger Türke den Bundespolizisten bei der Einreisekontrolle im Terminal 1 seinen türkischen Reisepass mit polnischem Schengen Visum vor. Die Frage nach dem Reisegrund beantwortete der Mann vom Bosporus mit einem beabsichtigten Besuch des Münchner Oktoberfestes.

Nachdem Reisende jedoch ihr Visum in dem Schengen Staat beantragen müssen, in dem sie ihren Hauptaufenthalt planen, haben die Bundespolizisten näher nachgeforscht. Hierbei sollten sie herausfinden, dass der Mann bei der Visabeantragung eine Hotelbuchung in und Flugtickets nach Polen vorgelegt hatte. Beides war jedoch nach Erhalt des Visums wieder storniert worden und er hat sich auf den Weg nach München gemacht.

Also ging es erst einmal zur Wache anstatt auf die Wiesn. Dort schob der 41-Jährige Geschäftsmann alles auf seinen Mitarbeiter. Dieser habe die Stornierungen ohne sein Wissen veranlasst. Außerdem verstehe er nicht, warum er ein deutsches Visum benötige, wenn die staatliche Fluggesellschaft seines Landes ihn mit diesem Visum erlaubt habe, zu fliegen. Er wäre auch sicherlich noch nach Polen gereist, aber jetzt habe er keine Lust mehr dazu. Der Wiesnbesuch sei ihm wichtig gewesen, weil er bereits vor knapp zehn Jahren für eineinhalb Jahre in Deutschland gelebt habe.

Zudem habe er 2010 in Berlin einen Braukurs absolviert. Dies war für die bayerischen Bundespolizisten allerdings nicht ausschlaggebend, den Mann wieder zurückzuschicken.

Ausschlaggebend für die Verweigerung der Einreise, die Strafanzeige wegen Visaerschleichung und die anschließende Zurückweisung nach Istanbul war einzig und allein der Umstand, dass der 41-Jährige sein Visum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hatte.

Daher mussten die Grenzpolizisten das Visum annullieren und den Oktoberfest-Fan, nunmehr ohne gültige aufenthaltsberechtigende Dokumente, mit dem nächsten Flug wieder in seine Heimatstadt schicken.

zum Bild: Nicht nur mit gefälschten, sondern auch mit erschlichenen Dokumenten versuchen manche Reisende, die Bundespolizisten in der Grenzkontrolle zu überlisten. Die Hintergründe heirfür sind so mannigfaltig wie die Reisenden selbst. Sogar die Wiesn verleitet Menschen offenbar dazu.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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