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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising
Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung daran, dass die für 2021 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 01. Juni fällig wird.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu überweisen.
Zweitwohnungsteuerpflichtig sind grundsätzlich all diejenigen Personen, die in Freising eine Zweitwohnung innehaben – unabhängig von den Eigentums- und Mietverhältnissen. Wer eine Zweitwohnung bezieht oder aufgibt, hat dies der Stadt Freising fristgemäß anzuzeigen.
Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter/-innen der Stadt Freising unter der Telefonnummer 0 81 61/54-4 22 04 (zum Thema Zweitwohnungsteuer) sowie 0 81 61/54-4 33 21 (zum Thema An- und Abmeldung) gerne zur Verfügung.
Die PI Neufahrn erreichte am 24.04.2024 gegen 03.30 Uhr die Mitteilung von einem Anwohner über verdächtige Geräusche aus dem Kindergarten am Freiherr-von-Hallberg-Platz in Hallbergmoos.