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14.09.2020 - Freising

Lärmaktionsplanung für den Münchner Flughafen Befragung von Bürgern*innen und Gemeinden durch die Regierung

Bild: Archiv - rm

Die Regierung von Oberbayern erstellt als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München und befragt hierzu in zwei Phasen Bürger*innen und Gemeinden, inwieweit sie sich vom Fluglärm belästigt fühlen. Zudem bietet die Regierung die Möglichkeit, Lärmschutzmaßnahmen vorzuschlagen.

Die „Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung“, wie es die Regierung von Oberbayern auf ihrer Webseite beschreibt, soll in zwei Phasen erfolgen:

In Phase 1 bis 21.09.2020 werden der Öffentlichkeit und den betroffenen Gemeinden/Landkreisen jeweils getrennte Online-Fragebögen zur Verfügung gestellt. Darin wird unter anderem abgefragt, zu welchem Zeitpunkt die Lärmbelästigung am stärksten ist und welche Gegenmaßnahmen in den Augen des*der Bürger*in am sinnvollsten wären. Die eingegangenen Rückmeldungen werden anschließend ausgewertet und laut der Regierung Oberbayerns „bei der Erstellung des Lärmaktionsplan-Entwurfs für den Großflughafen berücksichtigt.“

In der zweiten Phase wird der Entwurf mit der Öffentlichkeit weiter diskutiert und laut Regierung mit Medieninformationen online begleitet. Ausdrücklich verweist die Regierung Oberbayerns darauf, dass „die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München in keinem Zusammenhang mit dem Bau der bereits durch Planfeststellung zugelassenen dritten Start- und Landebahn“ steht.

Als Stellungnahme der Stadt Freising in Phase 1 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 09.09.2020, beschlossen: Eine erhebliche und nachhaltige Lärmzunahme sollte unbedingt vermieden werden, insoweit sollte auch die Realisierung der dritten Start- und Landebahn keinesfalls erfolgen.

Die Regierung von Oberbayern wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, alle Maßnahmen selbst und der FMG gegenüber zu ergreifen, um eine Umsetzung des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses dauerhaft rechtsverbindlich aufzugeben. In Bezug auf den Schutz der Gesundheit, insbesondere was die Einhaltung der Nachtruhe für die Freisinger Bürgerinnen und Bürger betrifft, ist es erforderlich, dass die Einhaltung des Nachtflugverbotes auf den Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ausgeweitet wird, auf eine Lärmkontingentierung verzichtet wird sowie Ausnahmeregelungen für Starts und Landungen während der Nachtzeit eingehend geprüft und auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden.

Auch sollten alle weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der bestehenden Lärmbelastung nachdrücklich überprüft und zeitnah umgesetzt werden.

Selbstverständlich übermittelt die Stadt Freising neben dieser schriftlichen Stellungnahme auch den Online-Fragebogen und wird auch die eigenen Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm per E-Mail übersenden.

Die Stadt ersucht die Bürgerinnen und Bürger ganz ausdrücklich die angebotenen Online-Fragebögen zu nutzen


Obwohl nicht ausdrücklich angeboten, besteht selbstverständlich darüber hinaus auch für Bürger*innen die Möglichkeit, der Regierung von Oberbayern Stellungnahmen zu übermitteln (per E-Mail: laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de).

Quelle: Stadt Freising

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