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01.10.2019 - Landkreis Freising

Hasenpest im Landkreis Freising: Veterinäramt und Gesundheitsamt empfehlen weiterhin Vorsichtsmaßnahmen

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Veterinäramt und Gesundheitsamt Freising warnen weiterhin vor der Hasenpest. Inzwischen hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei weiteren im Landkreis Freising tot aufgefundenen Hasen die sogenannte Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt. Menschen können sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen bzw. beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes, infizieren. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern, Tierärzten und seltener von Landwirten.

Auch kann es saisonal zu einer Häufung von Tularämieerkrankungen beim Menschen kommen, abhängig von der Aktivität im Freien (Campen, Wandern) und der dadurch möglichen Übertragung durch Mücken- und Zeckenstiche. Aufgrund der hohen Mückenaktivität in Schweden beispielsweise wurden dort in diesem Jahr schon 212 humane Tularämiefälle gemeldet.

In Einzelfällen ist auch eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser möglich, ebenso wurden Infektionen über Bissverletzungen und Einatmen infektiöser Stäube bereits beschrieben. Bei rechtzeitiger, gezielter Antibiotikatherapie können die insgesamt eher seltenen schweren Krankheitsverläufe in der Regel vermieden werden.

Veterinäramt empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen
Das Veterinäramt empfiehlt folgende Verhaltensmaßregeln:

• In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden. Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden. Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.

• Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.

• Wildbret von unauffälligen Feldhasen und Wildkaninchen darf nur gut durchgegart verzehrt werden. Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

• Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen.

Weitere Informationen zur Tularämie sind auf der Homepage des Landratsamts Freising unter www.kreis-freising.de ebenso zu finden wie unter LGL.Bayern.de oder unter rki.de.

Das Gesundheitsamt und das Veterinäramt stehen bei Fragen zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Freising

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