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03.07.2019 - Freising

Die Stadt Freising informiert

Bild: Archiv - rm

Erstattung von Straßenausbaubeiträgen aus Härtefallfonds der Regierung

Aufgrund von Änderungen im Kommunalen Abgabengesetz (KAG) zum 01.06.2019 besteht für Haus- und Grundbesitzer/-innen die Möglichkeit, einen Härteausgleich für geleistete Straßenausbaubeiträge (Beiträge für die Erneuerung und/oder Verbesserung einer Straße) zu erhalten. Erschließungsbeiträge (Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße) werden nicht ausgeglichen. Hierzu wurde von der Staatsregierung ein Härtefallfonds eingerichtet und einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet.

Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Der Bescheid wurde im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 erlassen,
• es bestand eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2000 Euro
• der damalige Adressat des Beitragsbescheides ist nun – zum Zeitpunkt der Antragstellung – noch Eigentümer (oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter) des betroffenen Grundstücks und
• der Adressat hat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 200.000 Euro) im Jahr des Bescheidserlasses verfügt; wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Beitragserlasses ist.

Unbedingt beachten: Zuständig für das Verfahren, für die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, sowie für eine mögliche Erstattung von Beiträgen und deren Höhe ist eine Härtefallkommission, die organisatorisch bei der Regierung von Unterfranken angesiedelt ist.

Um einen Härteausgleich zu erhalten, muss ein Antrag im Zeitraum vom 01.07.2019 bis spätestens 31.12.2019 gestellt werden. Der Antrag ist direkt bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, nicht bei der Stadt Freising, einzureichen unter folgender Adresse:

Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel.: 09 31/3 80-50 00, E-Mail
haerteausgleich-strassenausbaubeitrag@reg-ufr.bayern.de oder
ausgleich@reg-ufr.bayern.de

Weitere Informationen sowie Einzelheiten zum Antragsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und dem weiteren Verfahrensablauf gibt es online unter http://www.strabs-haertefall.bayern.de

Die Stadt Freising wird die betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer noch separat schriftlich informieren.

Quelle: Stadt Freising

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