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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Freising

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Hinweis


Die Informationen der einzelnen Parteien und Kandidaten, sowie die Wahlwerbung und dessen verlinkte Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Portals und dessen Mitarbeiter wider.

Kommunalwahlen im Landkreis Freising - Ablauf


Wie wähle ich richtig bei der Kommunalwahl?

Hiermit ist nicht gemeint wer die Stimmen bekommt, sondern wie der Vorgang der Abstimmung eigentlich abläuft.

Anzahl Stimmzettel und Stimmen:

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl
  1. des Ersten Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters,
  2. des Landrats,
  3. der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder und
  4. der Kreisräte.

Jeder Wähler hat zur Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Landrats je eine Stimme. (1. und 2.)

Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte (3. und 4.) hat jeder Wähler grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht auch ganz oben auf dem Stimmzettel.



Anzahl der Stimmen bzw. Gemeinderatsmitglieder/Stadtratsmitglieder:


  • bis zu 1.000 Einwohnern: 8 Stimmen
  • 1.001 bis 2.000 Einwohner: 12 Stimmen
  • 2.001 bis 3.000 Einwohner: 14 Stimmen
  • 3.001 bis 5.000 Einwohner: 16 Stimmen
  • 5.001 bis 10.000 Einwohner: 20 Stimmen
  • 10.001 bis 20.000 Einwohner: 24 Stimmen
  • 20.001 bis 30.000 Einwohner: 30 Stimmen
  • 20.001 bis 30.000 Einwohner: 40 Stimmen
  • 50.001 bis 100.000 Einwohner: 44 Stimmen
  • 100.001 bis 200.000 Einwohner: 50 Stimmen
  • 200.001 bis 500.000 Einwohner: 60 Stimmen
  • Stadt Nürnberg: 70 Stimmen
  • Stadt München: 80 Stimmen



Panaschieren, Kumulieren und Listenwahl


Kumulieren bedeutet, dass einzelnen sich bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können.

Panaschieren ermöglicht es den Wählern, auch Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.

Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.

Infografik für die Kommunalwahl 2020



Weitere Links zum Thema:



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