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Freising - Achtung, Neubürger/-innen: Befreiung von Zweitwohnungssteuer 2018?
Bild: Archiv - rm
Die Stadt Freising weist alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2018 noch bis spätestens 31.01.2019 im Steueramt der Stadt Freising gestellt werden können.
Dies gilt vor allem auch für diejenigen Inhaber/-innen einer Zweitwohnung, die 2018 neu nach Freising gezogen sind und die vom Steueramt bislang noch kein Anschreiben bzw. keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuer-erklärung erhalten haben.
Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetplattform der Stadt Freising unter www.freising.de (Rathaus / Finanzen / Steuern & Gebühren für Hausabgaben).
Gerne stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 05 oder 54-4 22 04 zur Verfügung.