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Eine 25jährige Kranzbergerin suchte am 10.07. einen Schlüsseldienst, der lediglich ihr Schloss auswechseln sollte, da dieses nicht mehr richtig funktionierte. Die Frau suchte im Internet nach einem Anbieter und nahm offensichtlich die als erstes angezeigte Möglichkeit.
Sie wurde wie es bei unseriösen Angeboten häufig der Fall ist am Telefon sogleich mit einer Zentrale irgendwo im Bundesgebiet verbunden, die den Kontakt zu einem, was die Dame nicht wusste, Schlüsseldienst aus Attenkirchen herstellte. Der Herr vom Schlüsseldienst gab am Telefon an, dass dies niemals mehr als 150 Euro kosten würde. Vor Ort stellte sich das dann aber ganz anders dar. Zuerst verlangte der Mann einen Teilbetrag - ca. 370€ - nach dem Ausbau des alten Schlosses - das davon kaputt ging – in bar.
Den Einbau des neuen Schlosses machte er von der sofortigen Zahlung abhängig. Nochmal derselbe Betrag wurde verlangt, um eine neues Schloss wieder einzubauen. Nachdem die Frau, die sich offensichtlich entsprechend unter Druck gesetzt fühlte bezahlt hatte, unterschrieb sie in ihrer Not auch noch diverse Verzichtserklärungen.
Zu solchen Begegnungen mit unseriösen Schlüsseldiensten kommt es immer wieder. Dieser Vorgehensweise, die in der Bevölkerung gemeinhin als Wucher erachtet wird, folgen leider häufig keine Verurteilungen aufgrund des gleich lautenden Straftatbestandes. Der Gesetzestext lässt den Tätern hier immer wieder Schlupflöcher (s. auch OLG Köln, Urteil v. 22.11.2016, Az.:1RVs210/16).
Da es in letzter Zeit immer schwieriger wird, seriöse Adressen herauszufinden, wird anbei ein Link mit einer Liste, herausgegeben durch das Bayerische Landeskriminalamt übersandt. Die auf dieser Liste vermerkten Unternehmen sind als seriös zu betrachten und haben sich verpflichtet, im Einbruchsfall schnell zu helfen. Die Vorhaltung eines Notdienstes kann daraus leider nicht geschlossen werden, kann aber im Voraus durch die Verbraucher sicher erfragt werden.