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Fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Bild: Archiv - rm
Am 15.05.2018 fuhr ein bislang unbekannter Fahrzeugführer gegen 17.20 Uhr mit seinem weißen Lieferfahrzeug von Hörenzhausen Richtung Günzenhausen. Kurz vor dem Ortsausgang Hörenzhausen überholte er eine am rechten Fahrbahnrand fahrende 12jährige Schülerin und und erfasste sie dabei. Das Mädchen stürzte, brach sich dabei die Hand und erlitt zusätzlich Prellungen sowie Schürfwunden.
Der Unfallverursacher fuhr - ohne sich um die Verletzte zu kümmern - weiter. Vom Unfallfahrzeug ist nur bekannt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug in der Größe eines Lieferwagens handeln soll und vermutlich am rechten Außenspiegel einen Schaden in Form von gebrochenen Spiegel- und Blinkerglas hat, da entsprechende Teile am Unfallort aufgefunden wurden. Der Sachschaden am Fahrrad beträgt ca. € 200. Das verunfallte Mädchen kam ins Krankenhaus.
Die Polizei Neufahrn bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer: 08165/9510-20.