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20.11.2017 - Landkreis Freising

Abkochgebot für die Trinkwasserabnehmer des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe

Bild: Archiv - Landratsamt Freising

Das Gesundheitsamt Freising hat am Montag Abend das Abkochgebot für alle Abnehmer des Trinkwassers im Bereich der Wasserversorgung der Baumgartner Gruppe aufgehoben.



Meldung von Freitag Abend:
Das Gesundheitsamt Freising hat am Freitagabend ein Abkochgebot für alle Abnehmer des Trinkwassers im Bereich der Wasserversorgung der Baumgartner Gruppe ausgesprochen. Die Befunde einer Trinkwasseruntersuchung ergaben eine Grenzwertüberschreitung. Aufgrund einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, haben das Gesundheitsamt und der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe die Abkochgebot angeordnet.

1. Das Wasser, das aus den Anlagen des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe entnommen wird, darf ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (bis es sprudelt).

2. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Ess- und Trinkgeschirr können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60° C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.

Betroffen im Landkreis Freising sind die Gebiete im Bereich des öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzes in folgenden Gemeinden bzw. deren Ortsteilen:

Für die Stadt Moosburg/Isar nur die Ortsteile
Niederambach, Oberambach, Kirchamper, Feldkirchen, Pillhofen und Murr

Für den Markt Au/Hallertau nur die Ortsteile
Reichertshausen, Dobl, Sindorf, Mösbuch, Holzmair, Sillertshausen und Willertshausen

Für den Markt Nandlstadt
der gesamte Marktgemeindebereich Nandlstadt und die Ortsteile Baumgarten, Andorf, Kronwinkl, Reith, Zeilhof, Schatz, Hadersdorf, Altfalterbach, Schwaig, Kollersdorf, Tölzkirchen, Gründl, Kitzberg, Figlsdorf, Wadensdorf, Aiglsdorf, Höll, Meilendorf, Brudersdorf, Weihersdorf, Kleinwolfersdorf, Riedhof, Kleingründling, Zulehen, Faistenberg, Bauernried, Großgründling, Oberholzhäuseln, Unterholzhäuseln, Riedglas, An der Forstleiten, Thalsepp und Kollerhölzl

Für die Gemeinde Attenkirchen
der gesamte Gemeindebereich Attenkirchen und die Ortsteile Gfeichtet, Pfettrach, Brandloh, Aign, Roggendorf, Aignrüpel, Staudhausen, Gütlsdorf, Pischlsdorf, Berging, Rannertshausen, Hettenkirchen, Wimpasing, Kronsdorf, Götzendorf, Thalham, Haarland, Hohenmorgen, Gallersberg, Gehausen und Eisenthal

Für die Gemeinde Haag a. d. Amper
der gesamte Gemeindebereich Haag a. d. Amper und die Ortsteile Weihrinnen, Sollern, Plörnbach, Holzhäusl, Wörlhof, Hausmehring, Obermarchenbach, Mittermarchenbach, Untermarchenbach, Seeberg, Inkofen und Wälschbuch

Für die Gemeinde Mauern nur die Ortsteile
Mönchsberg, Wölflmühle, Kleidorf, Thal, Gandorf, Scheckenhofen, Kronwinkl, Hörgersdorf und Schwarzberg

Für die Gemeinde Wang nur die Ortsteile
Inzkofen, Sixthaselbach, Bergen, Burgschlag, Grub, Schöneck, Holzdobl, Weghausen, Einhausen, Dornhaselbach, Schweinersdorf, Hagsdorf, Schlag und Scheckenhofen

Für die Gemeinde Wolfersdorf nur die Ortsteile
Berghaselbach, Thonhausen, Kastenhofen, Sörzen, Kaltenberg, Seel, Badendorf und Alsdorf

Für die Gemeinde Zolling nur die Ortsteile
Oberappersdorf, Unterappersdorf, Gerlhausen, Harland, Walkertshausen, Osterimbach, Ölpersberg und Haidhof.

Außerdem wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.

Betroffene Bürger können sich beim Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe unter der Telefonnummer 08168/1502 informieren.

Quelle: Landratsamt Freising

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