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Es ist wieder Herbst, die Abende werden länger und dunkler. Damit einher geht wie jedes Jahr eine Steigerung der Wildunfallzahlen. Üblicherweise ereignen sich im Dienstbereich der PI Freising bis zu sieben Wildunfälle in einer Nacht.
Häufig damit verbunden ist ein relativ hoher Sachschaden am Fahrzeug – erfreulich für die Insassen ist, dass sie meist unverletzt bleiben. Auch das ist aber durchaus nicht selbstverständlich.
Für das Wild gehen dies Unfälle meist tödlich aus. In absolut unschönen Fällen wird das Wild gerade mal so schwer verletzt, dass es noch weiterlaufen kann, muss aber dann, wenn es nicht zeitnah gefunden wird, qualvoll verenden. Wie der Polizei vonseiten der Jägerschaft immer wieder mitgeteilt wird, ist es den Jägern oft nicht möglich zeitnah tätig zu werden, da keine oder eine verspätete Mitteilung an die Polizei ergeht, die dann unverzüglich mit dem jeweiligen Jagdpächter Kontakt aufnimmt.
Die Meldung eines Wildunfalles obliegt dem beteiligten Fahrzeugführer nicht nur, damit er seinen Schaden bei seiner Versicherung geltend machen kann. Gemäß Bayer. Jagdgesetz ist jeder, der als Fahrzeugführer in einen Wildunfall verwickelt wurde – hier dreht es sich um sog. Schalenwild, also z.B. Rehe oder Wildschweine – zur unverzüglichen Unfallmeldung verpflichtet.
Hintergrund dieser Vorschrift ist nicht zuletzt, dass der zuständige Jagdpächter unverzüglich nach der Information über einen Wildunfall in seinem Revier mit der Nachsuche beginnen kann und das betroffene Wild auffinden und von seinem Leiden erlösen kann.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden im Übrigen regelmäßig mit Geldbußen von 50 bis 150€ geahndet.