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29.07.2016 - Landkreis Freising

Nicht vergessen: Ehrenamtskarte verlängern

Bild: Archiv - rm

715 blaue Ehrenamtskarten verlieren gegen Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit. Das Landratsamt erinnert die Inhaberinnen und Inhaber daran, sie zu verlängern. Ein Antrag hierfür wird den Inhabern der Ehrenamtskarte vom Landratsamt zugeschickt. Außerdem ist er auf der Homepage unter www.kreis-freising.de zu finden.

Inhaber von Ehrenamtskarten kommen bayernweit in den Genuss von Rabatten, z. B. im Legoland, im Sealife, bei Schifffahrten auf den oberbayerischen Seen, beim Besuch der bayerischen Schlösser und staatlichen Museen. Zusätzlich gibt es auch hier vor Ort Vergünstigungen für sie. 43 Firmen, Gemeinden bzw. Institutionen aus dem Landkreis Freising haben sich bereit erklärt, Inhabern von Ehrenamtskarten ermäßigte Eintritte oder andere Vergünstigungen zukommen lassen. Die genauen Anschriften und Angebote findet man auf der Homepage des Landratsamts www.kreis-freising.de unter dem Stichwort „Ehrenamtskarte“. Wer sich bisher noch nicht gemeldet hat, aber den Besitzern von Ehrenamtskarten Vergünstigungen zukommen lassen möchte, kann sich im Landratsamt an Roland Scherk, Tel. 08161/600-284, roland.scherk@kreis-fs.de wenden.

Mit der Ehrenamtskarte möchte sich der Landkreis Freising bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die Kraft und Zeit in ihre ehrenamtliche Tätigkeit und zum Wohle der Allgemeinheit investieren. „Vieles würde nicht so funktionieren, wie wir es gewohnt sind und wie wir es uns wünschen, egal ob wir an soziale, kulturelle, sportliche Aktivitäten, Feuerwehr, THW, Rettungsdienste, die Wasserwacht oder die Jugendarbeit denken“, zollt Landrat Josef Hauner den Ehrenamtlichen Respekt. „Die ehrenamtliche Arbeit bringt ein großes Stück Lebensqualität für uns alle.“

Die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung der Bayerischen Ehrenamtskarte stehen auf der Homepage des Landratsamts. Wer in den vergangenen zwei Jahren im Schnitt fünf Stunden in der Woche ehrenamtlich gearbeitet hat oder 250 Stunden im Jahr, kann sich den Antrag dort besorgen oder ihn telefonisch oder per E-Mail anfordern (Elisabeth Wieand, 08161/600-211; elisabeth.wieand@kreis-fs.de bzw. Andrea Napolski, 08161/600-393; andrea.napolski@kreis-fs.de). Der Verein oder die Organisation, für die man ehrenamtlich tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular. Für ehrenamtlich Aktive im Feuerwehr- und Rettungsdienst besteht die vereinfachte Möglichkeit einer Sammelanmeldung, über die die Kommandanten und Vorstände informiert worden sind. Übungsleiter von Vereinen erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte. Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte), aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen die blaue Bayerische Ehrenamtskarte, die eine Gültigkeit von drei Jahren hat. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Quelle: Stadt Freising

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