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01.10.2014 - Flughafen München

Festnahmen im Halbstunden-Takt

Flughafen München - Dienstagnachmittag (30. September) haben die Bundespolizisten am Münchner Flughafen vier mit Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen.

Gegen 14:00 Uhr ging den Bundesbeamten ein chinesischer Staatsangehöriger ins Netz, als er auf dem Weg nach Peking die Ausreisekontrolle durchlief.
Das Amtsgericht in Stadtroda hatte gegen den Chinesen einen Erzwingungshaftbefehl erlassen, nachdem er ein Bußgeld über 70 Euro nicht bezahlt hatte. Daher fahndete die Staatsanwaltschaft Gera seit sechs Wochen mit Vollstreckungshaftbefehl nach dem 38-Jährigen.
Nachdem die Bundespolizisten den Wahl-Münchner nun festgenommen hatten, bezahlte er das ausstehende Bußgeld plus Kosten in Höhe von 42,50 Euro dann doch und durfte die Wache als freier Mann wieder verlassen.

Ein 60-jähriger Türke musste auf seiner Reise in die Türkei einen außerplanmäßigen Stopp bei der Bundespolizei einlegen, weil die Staatsanwaltschaft Hannover per Haftbefehl nach ihm suchte. Die Bundesbeamten entdeckten die Fahndungsnotiz bei der Ausreisekontrolle nach Ankara. Der Hannoveraner war im Jahr 2012 wegen Beleidigung und Körperverletzung verurteilt worden. Aufgrund dieser Verurteilung war der 60-Jährige der deutschen Justiz noch 100,50 Euro schuldig geblieben. Der Türke bezahlte den geforderten Geldbetrag bei den Bundespolizisten am Münchner Airport, nachdem ihm diese die Alternative aufgezeigt hatten - zwei Tage Ersatzhaft.

Bei einem 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen klickten die Handschellen, als die Bundespolizisten ihn bei seiner Ankunft aus Istanbul kontrollierten. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf suchte nach dem gebürtigen Regensburger mit Vollstreckungshaftbefehl. Er hatte nach einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz seine Strafe in Höhe von 323,50 Euro nicht bezahlt. Auch nach seiner Festnahme am Münchner Airport konnte der Türke den Betrag nicht aufbringen.
Die Bundespolizisten brachten ihn direkt vom Münchner Airport in die Münchner Justizvollzugsanstalt, wo er zehn Tage Ersatzhaft absitzen muss.

Für einen 27-jährigen Türken endete die Rückkehr aus der Türkei letztendlich in der Justizvollzugsanstalt Landshut. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest, als er aus Istanbul in München ankam. Das Augsburger Amtsgericht hatte den Türken wegen gefährlicher Körperverletzung im März dieses Jahres zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Da der Augsburger sich offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Augsburg im August mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung aus.
Diesen Haftbefehl vollstreckten die Bundesbeamten am Münchner Airport jetzt und lieferten den 27-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Landshut ein.

Quelle: Polizeiinspektion Flughafen München

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