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Körperverletzung am Voksfestplatz - erste Konsequenz folgt „auf dem Fuße“
Bild: Archiv - Pixabay
Gestern Abend um 21.05 Uhr wurde telefonisch auf der Polizeiinspektion Moosburg a.d.Isar mitgeteilt, dass ein 17-jähriger Schüler aus Moosburg am Haupteingang des Volksfestplatzes Schläge von einem Unbekannten Mann bekommen hätte. Neben Einsatzkräften der Polizeiinspektion Moosburg wurden auch Streifen der Zivilen Einsatzgruppe aus Erding und der Verkehrspolizeiinspektion Freising zum Volksfestplatz entsandt.
Vor Ort wurde den eingesetzten Polizeibeamten geschildert, dass der flüchtige Schläger auf den Schüler zugekommen sein soll um ihn unvermittelt ins Gesicht zu schlagen. Im Anschluss sei es zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung der anwesenden Personen gekommen bis schließlich der Täter flüchtete und davon lief. Der Schüler erlitt blutende Wunden an der Lippe und im Mund. Durch den Sanitätsdienst des Roten Kreuzes auf dem Volksfestplatz wurde er vor Ort behandelt.
Ein an der Örtlichkeit gefundenes Handy führte dann schließlich zum Täter. Als das Handy mehrmals von der gleichen Telefonnummer angerufen wurde, war es über den Anschlussinhaber des Anrufes möglich einen 29-jährigen Tatverdächtigen zu ermitteln. Dieser konnte dann bereits gegen 22.00 Uhr an seiner Heimatanschrift in Moosburg a.d.Isar angetroffen werden. Nachdem er von seiner Mutter geweckt worden war, wurde ihm von den Beamten der Polizei Moosburg vorgehalten, dass die von den Zeugen abgegebene Personenbeschreibung genau auf ihn zutreffe. Daraufhin räumt der deutlich Alkoholisierte ein, dass es auf dem Volksfest zu einer Auseinandersetzung gekommen sei.
Den ermittelten Täter erwartet nun eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Vorab aber hat er bereits erste Konsequenzen zu tragen. Wie konzeptionell von Seiten der Polizeiinspektion Moosburg mit dem Ordnungsamt der Stadt Moosburg a.d.Isar vereinbart, erhält er mit sofortiger Wirkung ein Betretungsverbot für die Herbstschau 2019 und darf „keinen Fuß“ mehr auf den Viehmarktplatz als Festplatz setzen. Hält er sich nicht daran wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro fällig. Bei Weigerung den Platz zu verlassen bekommt er die nächste Anzeige und zwar wegen Hausfriedensbruch.
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