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14.03.2019 - Freising

Am 02. April Schuleinschreibung für das Schuljahr 2019/2020 in Freising

Bild: Archiv - Pixabay

Die Schuleinschreibung an den Freisinger Grundschulen findet heuer am Dienstag, 02. April 2019, statt. In der Zeit von 8.30 Uhr bis 13 Uhr und von 15.30 Uhr bis 18 Uhr können Eltern ihre Kinder anmelden. Die vorgegebenen Zeiten sind für alle Eltern verbindlich, soweit sie nicht durch einzelne Schulen abweichende Zeiten für die Schuleinschreibung erfahren haben.

Zur Schulanmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
• Geburtsurkunde oder Familienstammbuch bzw. Personalausweis/Pass
• Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung (dies ist eine Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest – dieser wird i.d.R. im Kindergarten kostenlos durch das Gesundheitsamt durchgeführt)
• Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsunter-suchung U 9 oder an der schulärztlichen Untersuchung – falls dies nicht in der Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung bereits abgehakt wurde
• Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden
• Taufschein für katholische und evangelische Kinder.

Nur wenn alle Bestätigungen vorgelegt werden können, ist die Schulein-schreibung möglich. Die Schüler/-innen sind an der entsprechenden Sprengelschule anzumelden, da Sprengelpflicht besteht.

Folgende Geburtsjahrgänge werden im Schuljahr 2019/2020 in die Schule aufgenommen:
• alle Kinder, die für das Schuljahr 2018/2019 zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen!)
• bis 30. Juni 2013 Geborene regulär
• ab dem 01. Oktober bis 31. Dezember 2013 Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (die Schulleitung entscheidet, ob eine Überprüfung der Schulfähigkeit notwendig ist)
• ab dem 01. Januar 2014 Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich!)
• neu: Einschulungskorridor ab dem 01. Juli bis 30. September 2013 Geborene kommen regulär zur Einschulung. Erziehungsberechtigte müssen bis spätestens 03. Mai 2019 der Schule schriftlich mitteilen, ob sie ihr Kind einschulen möchten. Geben die Eltern bis 03. Mai 2019 keine schriftliche Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Die Anmeldung für die Horte der Stadt Freising wird an diesem Tag ebenfalls im jeweiligen Hort erfolgen. Die Horte der Stadt Freising, die katholischen Horte und die Horte der Lebenshilfe sind von 8 bis 16 Uhr erreichbar, die Horte der Katholischen Jugendfürsorge stehen von 10 bis 12 Uhr sowie ggf. nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.

Der Antrag für die Aufnahme in eine Mittagsbetreuung kann bis zum Tag der Schuleinschreibung in der zuständigen Schule, in der dortigen Mittagsbetreuung oder im Büro der Mittagsbetreuungen abgegeben werden. Eine persönliche Anmeldung ist am Tag der Schuleinschreibung zwischen
11 und 12 Uhr möglich.

Quelle: Stadt Freising

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